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Bei dem Endbericht "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für die 21 Kommunen der Region Hannover 2015" (insbesondere Mietwerterhebung für die Landeshauptstadt Hannover 2015) handelt es sich nicht um ein "schlüssiges Konzept"
im Sinne der Rechtsprechung des BSG.
SG Hannover 82. Kammer, Beschluss vom 30.07.2015, S 82 AS 2607/15 ER
Leitsatz ( Juris )
Die These, die "normativ das 33% Quantil festgelegt, welches das untere Drittel des Wohnungsmarktes als einfachen Wohnungsstandard festlegt", erweist sich nicht als wissenschaftlich fundiert.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=AB14E4B91E8FF9DF22E49D928E74FCAE.jp12?doc.id=JURE150013976&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1880/
Willi S
SG Hannover 82. Kammer, Beschluss vom 30.07.2015, S 82 AS 2607/15 ER
Leitsatz ( Juris )
Die These, die "normativ das 33% Quantil festgelegt, welches das untere Drittel des Wohnungsmarktes als einfachen Wohnungsstandard festlegt", erweist sich nicht als wissenschaftlich fundiert.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=AB14E4B91E8FF9DF22E49D928E74FCAE.jp12?doc.id=JURE150013976&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1880/
Willi S
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