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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das von dem Beklagten verwendete Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis, Endbericht vom März 2014 entspricht nicht den durch das Bundessozialgericht aufgestellten Vorgaben für die Festlegung einer

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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Apr 2018 - 11:02

Mietobergrenze ( entgegen Sozialgerichts Kassel vom 17.03.2016 (S 8 AS 447/14) und SG Kassel vom 07.09.2017 (S 11 SO 169/16).
Sozialgericht Kassel, Urt. v. 19.02.2018 - S 3 AS 236/15 - Berufung anhängig LSG Hessen L 6 AS 185/18

Orientierungssatz ( Redakteur )


Das von dem Beklagten verwendete Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis, Endbericht vom März 2014 entspricht nicht den durch das Bundessozialgericht aufgestellten Vorgaben für die Festlegung einer Mietobergrenze ( entgegen Sozialgerichts Kassel vom 17.03.2016 (S 8 AS 447/14) und SG Kassel vom 07.09.2017 (S 11 SO 169/16).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199217&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis zum SGBXII: Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 SO 112/16 vom 21.03.2018 - Das Konzept der Firma Analyse & Konzepte stellt kein vom BSG in ständiger Rechtsprechung gefordertes schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten dar.
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2344/
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