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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Begrenzung für Nachhilfeförderung

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Beitrag von Willi Schartema Mi 10 Sep 2014 - 7:05

LSG NSB, Beschluss vom 28.03.2013 - L 25 AS 62/13 B ER


Leitsätze (Autor)
Leistungsträger nach dem SGB II dürfen Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht die Finanzierung des notwendigen Nachhilfeunterrichts verweigern, nur weil sie bereits bis zu sieben Monate eine Förderung erhalten haben. Im Gesetz findet sich keine zeitliche Begrenzung, bis wann vorübergehende Lernschwächen behoben sein müssen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160247&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: Vgl. SG Dortmund, Urteil vom 20.12.2013 - S 19 AS 1036/12 - Keine zeitliche Grenze für Nachhilfe. Leistungen für Bildung und Teilhabe in Gestalt der Kostenübernahme von Nachhilfekosten sind nicht auf die Dauer von zwei Monaten begrenzt.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/

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