Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist

Nach unten

Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist  Empty Erhöhung der Unterkunftskosten nach nicht erforderlichem Umzug - keine dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - Dynamisierung - Jahresfrist

Beitrag von Willi Schartema Di 7 Apr 2015 - 8:57

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2014 - L 4 AS 166/14 - und - L 4 AS 777/13 - Die Revision wird zugelassen.



Im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung ist es geboten, die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II zeit- und realitätsgerecht zu dynamisieren.
Leitsätze ( Autor )
1. Die Regelung des § 22 Abs. 1. 2 SGB II, die ihrem Wortlaut nach zeitlich unbegrenzt gilt, ist nach dem Grundsatz der verfassungskonformen Auslegung dahingehend auszulegen, dass die Beschränkung auf den bisherigen Bedarf nach nicht erforderlichem Umzug lediglich für 12 Monate ( Jahresfrist ) gilt.

2. Danach sind die tatsächlichen KdU - begrenzt durch die geltenden Angemessenheitswerte des SGB II-Leistungsträgers - bei der Leistungsgewährung zu berücksichtigen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176618&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176619&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung 1: a. A. SG Mainz, Urteil vom 18. Oktober 2013, Az.: S 17 AS 1069/12 - § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II sei bereits nicht mehr in dem auf einen Umzug folgenden Folgebewilligungszeitraum anzuwenden - ablehnend BSG, Beschluss vom 14. August 2014 - B 14 AS 46/14 B - im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Dynamisierung wurde ausgeführt, es seien keine Gründe dafür dargelegt worden, dass die Deckelung der KdU bereits im nachfolgenden Bewilligungsabschnitt entfallen könnte. 

Anmerkung 2: Die Rechtsfrage ist anhängig beim BSG unter dem Az. : B 14 AS 6/14 R, B 14 AS 7/14 R

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Erhöhung der Unterkunfts- und Heizkosten nach nicht erforderlichem Umzug - dauerhafte Begrenzung auf den bisherigen Bedarf - verfassungskonforme Auslegung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II
» Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch nicht erforderlichen Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat
» Die Begrenzung der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach einem nicht erforderlichen Umzug auf die bisherige Höhe gemäß § 22 Abs 1 S 2 SGB II findet keine Anwendung, wenn ein Umzug über die Grenzen des Vergleichsraums hinweg
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat
» Keine Begrenzung auf die bisherigen Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug , denn § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dann nicht mehr anwendbar, wenn der Leistungsbezug unterbrochen wird

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten