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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Regelbedarfe für Alleinstehende sind nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Sep 2014 - 7:14

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.04.2014 - L 4 AS 365/13

Leitsatz (Autor)


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172031&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Vgl. dazu für mehrköpfige Bedarfsgemeinschaften mit Kindern - LSG NRW, , Beschluss vom 08.08.2014 - L 6 AS 726/14 B - Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in welchem die Kläger - die alleinerziehende Klägerin und ihre 3 minderjährigen Kinder - die Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe nach dem SGB II für mehrköpfige Bedarfsgemeinschaften mit Kindern rügen.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/

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