Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle

Nach unten

Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle  Empty Jobcenter knallhart - Immer häufiger wird Geld gestrichen - Wer nicht spurt, kriegt weniger Kohle

Beitrag von Willi Schartema So 11 Nov 2012 - 9:48

Jobcenter knallhart: Immer häufiger wird Geld gestrichen

Wer nicht spurt, kriegt
weniger Kohle: Der Staat geht knallhart gegen Hartz-IV-Empfänger vor,
die die Anforderungen ihrer Betreuer nicht erfüllen. Zwischen 2008 und
2011 stieg die Zahl der Leistungskürzungen um 60 Prozent!


80315 Mal wurde in 2011
bei Hamburger Hartz-IV-Empfängern die Kohle gekürzt oder sogar ganz
gestrichen. 2008 waren es dagegen nur 50320 Fälle. Und die Zahlen
steigen weiter an: Allein in den ersten sechs Monaten nutzte das
Jobcenter 44847 Mal Geldkürzungen als Strafe, wie der Senat auf Anfrage
der Grünen mitteilte.


Das Prinzip ist einfach:
Wer von den 129222 erwerbsfähigen Hamburger Hartz-IV-Empfängern die
Anforderungen nicht erfüllt, kriegt weniger oder kein Geld. Bei leichten
Verstößen (z.B. Termin versäumt) werden die Zuschüsse für drei Monate
um zehn Prozent gekürzt.


Bei schweren Verstößen
(Ablehnung einer Maßnahme, keine aktive Arbeitssuche, Weigerung, eine
zumutbare Arbeit zu machen) gibt es drei Monate lang erst 30 Prozent
Abzug, bei Wiederholung 60 Prozent und dann gar kein Geld mehr.


Den Anstieg erklärt das
Jobcenter mit härteren Regeln und der guten Konjunktur, die mehr
Angebote ermöglicht. Zwei Drittel der Sanktionierten sind Männer.


Für die Grünen zeigt die Strafen-Zunahme „die soziale Härte des Senats“, so Sozialexpertin Katharina Fegebank.

Sie kritisiert, dass in 17 Prozent der Fälle auch die Leistungen für Wohnungen gekürzt werden.

Besonders
Unter-25-Jährige seien bedroht, da sie schneller bestraft werden als
ältere. „Das führt zu Schulden und Wohnungslosigkeit“, so Fegebank.


Anmerkung vom Soziialberater D. Brock:

Die Ergänzungsleistungen
nach § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II beim Zusammenleben mit minderjährigen
Kindern stehen nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht im Ermessen
des Leistungsträgers und sind nach den Handlungsempfehlungen der BA
antragsunabhängige - Leistungen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom
07.09.2012,- L 19 AS 1334/12 B).


Sippenhaft im Falle einer Sanktion bei den Kosten der Unterkunft ist dem Sozialrecht fremd.

Denn waren die Kosten
angemessen oder als unangemessene trotzdem zu übernehmen und bestand die
Bedarfsgemeinschaft fort, ist für die Anwendung des Kopfteilprinzips in
dieser Zeit ausnahmsweise (zur grundsätzlichen Anwendung dieses Prinzip
vgl BSG Urt v 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R - Rn 24; s auch Urteile v
24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R - ; v 27.08.2008 - B 14/11b AS 55/06 R -; v
27.01.2009 - B 14/7b AS 8/07 R -; v 19.03.2008 - B 11b AS 13/06 R -)
dann kein Raum, wenn dem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft auf der
Grundlage eines bestandskräftigen Sanktionsbescheids der Anspruch auf
KdU entzogen wurde (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22.03.2012,- L 6 AS 1589/10
, Revision anhänging beim BSG unter dem Az.: B 4 AS 67/12 R).


Sanktionen nach § 31 SGB
II aF haben den Zweck, einen Pflichtverstoß zu ahnden und/oder
unzureichenden Bemühungen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit
entgegenzuwirken. Sie richten sich deshalb sinnfällig nur gegen die
Person, die sich pflicht- oder sozialwidrig verhalten hat.


Noch deutlicher ist das
bei den strengeren Sanktionen gegen jüngere Erwachsene bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres, die einen erzieherischen Effekt
erreichen sollen (BT-Drucksache 16(11)108, S. 29; 16(11)114, S. 46; LSG
Nds-Bremen Beschl v 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER - Rn 9).


Gehören im
Leistungszeitraum minderjährige Kinder der Bedarfsgemeinschaft an,
widerspricht jedenfalls dann die Unterdeckung der KdU durch Anrechnung
eines fiktiven Kopfanteils auch deren besonderem Bedarf (vgl auch
Wolf/Diehm SozSich 2006, 195) und dem in § 1 Abs 1 S 4 Nr 4 SGB II
niedergelegten Grundsatz familiengerechter Hilfe (s LSG Nds-Bremen
Beschl v 08.07.2009 - L 6 AS 335/09 B ER - Rn 11; s Boerner in
Löns/Herold-Tews SGB II 3. Aufl. § 22 Rn 19, 23).



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/jobcenter-knallhart-immer-haufiger-wird.html

Willi S


Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Flüchtlingen wird das Geld gekürzt - Der Flüchtlingsrat geht davon aus, dass das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz und nicht nur die Höhe der Leistungen grundgesetzwidrig ist
» Der absolute Nullpunkt - Die Jobcenter verhängen immer häufiger Sanktionen. Auch eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 100 Prozent ist möglich
» Hartz-IV-Überwachung wird gestrichen - Die Bundesagentur für Arbeit rudert zurück:
» Kritik an Bürokratie der Jobcenter - Ist vielleicht das Jobcenter nicht in der Lage, so viel Geld zu verwalten?
» . Die Kosten für die periodische Anschaffung von Heizmaterial wie Heizöl, Kohle oder Brennholz sind, wenn der Wohnraum nicht mit einem Energieträger beheizt wird, der über eine Leitung in das Grundstück führt und für den regelmäßige Abschläge fällig

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten