Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Bundesagentur für Arbeit fördert Ausbildung beim Sozialrechtsexperten selbstverständlich nicht ohne vorherige gerichtliche Hilfe
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Bundesagentur für Arbeit fördert Ausbildung beim Sozialrechtsexperten selbstverständlich nicht ohne vorherige gerichtliche Hilfe
Am 1.September diesen Jahres hat Jürgen Weber, 53, beim
Sozialrechtsexperten seine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten
begonnen. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe war rechtzeitig im
August 2012 gestellt worden. Ende August erfolgte die letzte H4 Zahlung
für September. Mehrer Anrufe bei der Bundesagentur ergaben, die Sache
ist in Bearbeitung, die Ausbildung wird wohl gefördert. Der September
verging und kein Bescheid lag vor, d.h. Jürgen musste mit seiner
Ausbildungsvergütung überleben. Davon ist aber die Miete noch nicht
bezahlt. Zum Glück hatte der Chef die Schulbücher spendiert.
Als am 2. Oktober weder Geld vom Jobcenter, noch von der Bundesagentur
auf dem Konto war, warf der Sozialrechtsexperte die Gerichts-Maschine
an. Einstweiliger Rechtsschutz der Notfallwecker.
Ein fernmündliche Nachfrage am Montag bei der Bundesagentur brachte noch
keine Klarheit, dann am 16.10. endlich grünes Licht, die Förderung ist
durch.
Was war passiert?
Die Bundesagentur hatte beim Jobcenter eine Stellungnahme angefordert
weil eine zweite Berufsausbildung nur unter besonderen Bedingungen
gefördert wird (§ 57 Abs.2 Satz 2 SGB III). Die Bedingungen lagen bei
Jürgen vor und hätten von dem Sachbearbeiter aus den Akten ermittelt
werden können. Der Sachbearbeiter, der für diese Stellungnahmen im
Jobcenter zuständig ist war jedenfalls nicht da und der Vertreter wohl
so ausgelastet, dass eine rechtzeitige Entscheidung nicht erfolgen
konnte.
Damit kann Jürgen Weber, der mit 53 Jahren wohl ältestes AZUBI zum Rechtsanwaltsfachangestellten seine Ausbildung fortsetzen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/bundesagentur-fur-arbeit-fordert.html
Willi S
Sozialrechtsexperten seine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten
begonnen. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe war rechtzeitig im
August 2012 gestellt worden. Ende August erfolgte die letzte H4 Zahlung
für September. Mehrer Anrufe bei der Bundesagentur ergaben, die Sache
ist in Bearbeitung, die Ausbildung wird wohl gefördert. Der September
verging und kein Bescheid lag vor, d.h. Jürgen musste mit seiner
Ausbildungsvergütung überleben. Davon ist aber die Miete noch nicht
bezahlt. Zum Glück hatte der Chef die Schulbücher spendiert.
Als am 2. Oktober weder Geld vom Jobcenter, noch von der Bundesagentur
auf dem Konto war, warf der Sozialrechtsexperte die Gerichts-Maschine
an. Einstweiliger Rechtsschutz der Notfallwecker.
Ein fernmündliche Nachfrage am Montag bei der Bundesagentur brachte noch
keine Klarheit, dann am 16.10. endlich grünes Licht, die Förderung ist
durch.
Was war passiert?
Die Bundesagentur hatte beim Jobcenter eine Stellungnahme angefordert
weil eine zweite Berufsausbildung nur unter besonderen Bedingungen
gefördert wird (§ 57 Abs.2 Satz 2 SGB III). Die Bedingungen lagen bei
Jürgen vor und hätten von dem Sachbearbeiter aus den Akten ermittelt
werden können. Der Sachbearbeiter, der für diese Stellungnahmen im
Jobcenter zuständig ist war jedenfalls nicht da und der Vertreter wohl
so ausgelastet, dass eine rechtzeitige Entscheidung nicht erfolgen
konnte.
Damit kann Jürgen Weber, der mit 53 Jahren wohl ältestes AZUBI zum Rechtsanwaltsfachangestellten seine Ausbildung fortsetzen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/bundesagentur-fur-arbeit-fordert.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II gegen die Bundesagentur für Arbeit nur beim Jobcenter
» Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt u.a. dann, wenn dem Antragsteller ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, sein Rechtsschutzziel ohne gerichtliche Hilfe zu erreichen SGB XII
» Weiterbildung ist von Bundesagentur zu fördern Kosten für zugelassene Weiterbildungsmaßnahme müssen von Bundesagentur für Arbeit finanziert werden
» In § 10 Abs. 1, 1. Halbsatz SGB II bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten prinzipiell die Ausübung fast jeder Arbeit und Beschäftigung ohne Rücksicht auf vorherige Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ein etwaiges
» Einführung der E-Akte bei der Bundesagentur für Arbeit und in der Anwaltskanzlei nicht problemlos
» Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt u.a. dann, wenn dem Antragsteller ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, sein Rechtsschutzziel ohne gerichtliche Hilfe zu erreichen SGB XII
» Weiterbildung ist von Bundesagentur zu fördern Kosten für zugelassene Weiterbildungsmaßnahme müssen von Bundesagentur für Arbeit finanziert werden
» In § 10 Abs. 1, 1. Halbsatz SGB II bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten prinzipiell die Ausübung fast jeder Arbeit und Beschäftigung ohne Rücksicht auf vorherige Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ein etwaiges
» Einführung der E-Akte bei der Bundesagentur für Arbeit und in der Anwaltskanzlei nicht problemlos
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema