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Herbert Masslau: Neue SGB II-Regelleistung – Bundessozialgericht konterkariert Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
<blockquote type="cite">
Das Bundessozialgericht (BSG) hat erstmals mit seiner Entscheidung im Verfahren B 14 AS 153/11 R
vom 12. Juli 2012 zur neuen, ab 1. Januar 2011 (rückwirkend) geltenden
Regelleistung inhaltlich Stellung bezogen. Für das BSG ist die neue
Regelleistung nicht verfassungswidrig.</blockquote>
<blockquote type="cite">
Dabei wird
deutlich, daß dort, wo es nicht um konkrete Detailrechtsprobleme geht,
die Qualität der BSG-Entscheidungen mittlerweile gegen Null tendiert.</blockquote>
<blockquote type="cite">
Wie schon bei der BSG-Entscheidung B 4 AS 16/11 R vom 22. März 2012 zu den Unterkunftskosten (KdU) s. meinen Artikel hier
so auch hier bei der Grundsatzfrage der Verfassungsgemäßheit der neuen
Regelleistung 2011 hat sich das BSG nicht einmal ansatzweise die Mühe
gemacht, mit der Rechtsfrage zwangsläufig verbundene Grundsatzprobleme
zu erörtern. Andernfalls hätte sich das nicht nur im Urteil
wiederfinden, sondern zu einer ganz anderen Entscheidung führen müssen.</blockquote>
<blockquote type="cite">
Und anders als der
damalige Senatsvorsitzende und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
(BVerfG) Papier (CSU) wird sich der bald scheidende Senatsvorsitzende
des 14. BSG-Senats Udsching (FDP) nicht mit einem Paukenschlag
verabschieden.</blockquote>
<blockquote type="cite">
Fazit:
Die BSG-Entscheidung zur Frage der Verfassungsgemäßheit der neuen
Regelleistung 2011 ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist!</blockquote>
Weiterlesen: BSG zu Regelleistung
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/herbert-masslau-neue-sgb-ii.html
Willi S
Das Bundessozialgericht (BSG) hat erstmals mit seiner Entscheidung im Verfahren B 14 AS 153/11 R
vom 12. Juli 2012 zur neuen, ab 1. Januar 2011 (rückwirkend) geltenden
Regelleistung inhaltlich Stellung bezogen. Für das BSG ist die neue
Regelleistung nicht verfassungswidrig.</blockquote>
<blockquote type="cite">
Dabei wird
deutlich, daß dort, wo es nicht um konkrete Detailrechtsprobleme geht,
die Qualität der BSG-Entscheidungen mittlerweile gegen Null tendiert.</blockquote>
<blockquote type="cite">
Wie schon bei der BSG-Entscheidung B 4 AS 16/11 R vom 22. März 2012 zu den Unterkunftskosten (KdU) s. meinen Artikel hier
so auch hier bei der Grundsatzfrage der Verfassungsgemäßheit der neuen
Regelleistung 2011 hat sich das BSG nicht einmal ansatzweise die Mühe
gemacht, mit der Rechtsfrage zwangsläufig verbundene Grundsatzprobleme
zu erörtern. Andernfalls hätte sich das nicht nur im Urteil
wiederfinden, sondern zu einer ganz anderen Entscheidung führen müssen.</blockquote>
<blockquote type="cite">
Und anders als der
damalige Senatsvorsitzende und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
(BVerfG) Papier (CSU) wird sich der bald scheidende Senatsvorsitzende
des 14. BSG-Senats Udsching (FDP) nicht mit einem Paukenschlag
verabschieden.</blockquote>
<blockquote type="cite">
Fazit:
Die BSG-Entscheidung zur Frage der Verfassungsgemäßheit der neuen
Regelleistung 2011 ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist!</blockquote>
Weiterlesen: BSG zu Regelleistung
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/herbert-masslau-neue-sgb-ii.html
Willi S
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