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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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NRW: Erläuterungen zum Erlass des MKFFI zu § 25b AufenthG

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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Apr 2019 - 7:44

Am 25. März 2019 hatte des MKFFI NRW einen Erlass zur Anwendung der Bleiberechtsregelung des § 25b AufenthG veröffentlicht (https://ggua.de/fileadmin/downloads/erlasse/___25b_NRW.pdf. Dieser Erlass ist wichtig, da er die NRW-Ausländerbehörden dazu bewegen will, Spielräume zugunsten der Betroffenen zu nutzen und mehr Menschen als bisher ein Bleiberecht zu verschaffen.
Volker Maria Hügel von der GGUA hat nun Erläuterungen und erste Bewertungen zu diesem Erlass erstellt, die in der Praxis hilfreich sein können. Die gibt es hier: https://ggua.de/fileadmin/downloads/erlasse/Klarstellung_und_Bewertung_Anwendungshinweise_zu____25b_AufenthG__002_.pdf
 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2505/
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