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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Apr 2019 - 10:15

Also nochmal ein paar Hinweise zu sozialrechtlichen – und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen bezüglich des Brexit und britischer Staatsbürger. Nach jetzigem Stand wird Großbritannien die EU frühestens am 12. April 2019 verlassen. Sollte sich Großbritannien auf den Abschluss des Austrittsabkommens mit der EU einigen, ist ein Austritt bis zum 22. Mai 2019 möglich.
Bis zu dem Datum haben EU Bürgerinnen auf jeden Fall Anspruch auf Leistungen als EU – Bürger. SGB II-Leistungen sind im April derzeit vorläufig bis zum 12. April zu gewähren, die KdU wird bis zum 3. Werktag eines Monats fällig, diese ist daher für den gesamten April zu gewähren.   
Ansonsten verweise ich auf diverse Infos des BMAS:   https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-brexit.html

Und des BMI mit ausführlichen Informationen für britische Staatsangehörige für den Fall eines ungeregelten Brexit veröffentlicht:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/brexit/faqs-brexit.html#f11900200
Außerdem gibt es ein Informationsschreiben an die Bundesländer: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/brexit-rundschreiben.html

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2497/
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