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Weisung der BA zum Umgang mit älteren Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme vor allem syrischer Geflüchteter
Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit älteren Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme vor allem syrischer Geflüchteter ist nunmehr hier verfügbar: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201903003_ba039560.pdf
Die Nachrichtenagentur EPD schreibt dazu:
Arbeitsagentur: Die meisten Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen Bielefeld/Nürnberg (epd). Flüchtlingsbürgen sollen von staatlichen Rückforderungen von Sozialleistungen in den meisten Fällen verschont werden. Das geht aus einer Weisung der Bundesagentur in Nürnberg an die gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcenter hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Danach sei bei Verpflichtungserklärungen, die im Zusammenhang von Landesaufnahmeprogrammen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz abgegeben wurden, durchweg «von einer Heranziehung» der Bürgen abzusehen.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2485/
Willi S
Die Nachrichtenagentur EPD schreibt dazu:
Arbeitsagentur: Die meisten Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen Bielefeld/Nürnberg (epd). Flüchtlingsbürgen sollen von staatlichen Rückforderungen von Sozialleistungen in den meisten Fällen verschont werden. Das geht aus einer Weisung der Bundesagentur in Nürnberg an die gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcenter hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Danach sei bei Verpflichtungserklärungen, die im Zusammenhang von Landesaufnahmeprogrammen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz abgegeben wurden, durchweg «von einer Heranziehung» der Bürgen abzusehen.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2485/
Willi S
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