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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Weisung der BA zum Umgang mit älteren Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme vor allem syrischer Geflüchteter

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Weisung der BA zum Umgang mit älteren Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme vor allem syrischer Geflüchteter Empty Weisung der BA zum Umgang mit älteren Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme vor allem syrischer Geflüchteter

Beitrag von Willi Schartema Mo 11 März 2019 - 7:18

Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit älteren Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme vor allem syrischer Geflüchteter ist nunmehr hier verfügbar: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201903003_ba039560.pdf

Die Nachrichtenagentur EPD schreibt dazu:

Arbeitsagentur: Die meisten Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen Bielefeld/Nürnberg (epd). Flüchtlingsbürgen sollen von staatlichen Rückforderungen von Sozialleistungen in den meisten Fällen verschont werden. Das geht aus einer Weisung der Bundesagentur in Nürnberg an die gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcenter hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Danach sei bei Verpflichtungserklärungen, die im Zusammenhang von Landesaufnahmeprogrammen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz abgegeben wurden, durchweg «von einer Heranziehung» der Bürgen abzusehen.

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2485/
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