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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Rechtsfriede mit Sanktionen!

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Beitrag von Hartzabwickler So 10 Feb 2019 - 16:04

Im Bundesverfassungsgericht wurde mündlich die Sanktionsfrage hinsichtlich Grundrechtekompatibilität erörtert - das Urteil steht aus.

Wird es die Positionen gegen Sanktionen stärken - oder die Sanktionen zumindest teilweise "legitimieren"?
Es gibt Stimmen, die verlangen, "so ein urteil in jedem Falle anzunehmen", wie es auch ausfalle... doch wird das "rechtlichen Frieden" (und Dauerkläger zum Schweigen) bringen, würden Sanktionsgegner ihre Positionen aufgeben, nur "wenn vom BVerfG keine klare Absage an alle Sanktionen kommt"?

Ungeachtet, wie das Urteil ausfallen mag, hier ein OFFENER BRIEF zum Mitzeichnen und Diskutieren, in welchem sich Aktivist*innen und Sanktionsgegner*innen schon jetzt einmal KLAR GEGEN SANKTIONEN positionieren:


"Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte! Kein Rechtsfrieden mit Sanktionen!"

Bitte sucht es selber auf "openpetition", denn ich kann keine Links posten...

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