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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Keine Absenkung der Kosten der Unterkunft im SGB II, wenn diese vorher im AsylbLG angemessen waren Sozialgericht Schleswig hat mit Urteil vom 11.07.2018 – S 9 AS 36/17 entscheiden
-Das Sozialgericht Schleswig hat mit Urteil vom 11.07.2018 – S 9 AS 36/17 – entscheiden, dass der SGB II Leistungsträger die Kosten der Unterkunft für eine Familie, die aufgrund einer Zuweisung einer Gemeinde in einer relativ teuren Wohnung wohnt diese nicht einfach auf das „angemessene“ Maß absenken darf.
Die Entscheidung dürfte auch auf Zuweisungen in Obdachlosenunterkünfte und andere Unterkünfte wie Hotels oder Ferienwohnungen anwendbar sein.
Näheres dazu bei Ra Felsmann: https://www.anwalt-kiel.com/allgemein/sg-schleswig-keine-absenkung-der-kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-wenn-diese-vorher-im-asylblg-angemessen-waren/
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2448/
Willi S
Die Entscheidung dürfte auch auf Zuweisungen in Obdachlosenunterkünfte und andere Unterkünfte wie Hotels oder Ferienwohnungen anwendbar sein.
Näheres dazu bei Ra Felsmann: https://www.anwalt-kiel.com/allgemein/sg-schleswig-keine-absenkung-der-kosten-der-unterkunft-im-sgb-ii-wenn-diese-vorher-im-asylblg-angemessen-waren/
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Willi S
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