Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter

Nach unten

Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter Empty Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter

Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Dez 2018 - 12:00

Es wird aktuell viel darüber diskutiert, ob Hartz IV die Leistungsbeziehenden drangsaliert. BA Chef Detlef Scheele verkündete noch am 29.11. in der FAZ Groß mündig „Im Jobcenter wird niemand drangsaliert“.  
Dazu möchte ich auf ein konkretes Beispiel eingehen, die Eingangsbestätigungen für eingereichte Unterlagen der Pro Arbeit vom kommunalen Jobcenter Offenbach. 

Vorab:  Eingangsbestätigungen sind relevant für eingereichte Anträge, Widersprüche, einzureichende Unterlagen und für Änderungsmitteilungen. Werden Unterlagen nicht eingereicht, gibt es keine Leistungen, ebenfalls nicht, wenn ein Antrag verloren geht. Geht eine Änderung verloren, gibt es ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren und überzahlte Gelder müssen immer zurückgezahlt werden. Verlorene Unterlagen sind ein Riesenproblem bei Hartz IV. Eine „Kundenzufriedenheitsumfrage“ aus 2010  im JC Wuppertal hat ergeben, dass 76 % aller Befragten schon Unterlagenverluste erlebt haben. Vergleichbare Werte gab und gibt es auch bei anderen Jobcentern, auch sind aus Offenbach in der dortigen Beratungsstellenlandschaft regelmäßig Klagen von Leistungsbeziehenden über verloren gegangene Unterlagen bekannt. 

Das JC Offenbach hat in seiner Eingangsbestätigung folgende Rubriken: Erstantrag, Folgeantrag  oder sonstige Unterlagen. Dadurch, dass in dem Formular des Jobcenters nicht die Möglichkeit besteht die eingereichten Unterlagen konkret zu benennen und ggf. die Anzahl der Seiten vermerken zu lassen entsteht eine offensichtlich Rechtlosstellung durch das JC Offenbach

Das Problem ist, im Sozialrecht gibt es kein normiertes Recht, aus dem der Anspruch auf Eingangsbestätigung mittelbar ableitbar ist. Der Anspruch auf eine Eingangsbestätigung ist aber aus dem Recht auf ein faires und rechtsstaatlichen Verfahren ableitbar (BVerfG v. 08.10.1974 - BVerfGE 2 BvR 747/73). 
Weil es dieses Recht nicht gibt, hat die BA mit Weisung 201806011 vom 20.06.2018 bestimmt: „Die BA befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge“. Mit „auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten“ meint die BA in allen anderen Angelegenheiten, bspw bei Änderungsmitteillungen und einzureichenden Unterlagen nach Mitwirkungsaufforderungen. Diese Weisung gibt es hier:  https://tinyurl.com/ycy9rmue 

Ein Muster des Formulars über Eingangsbestätigung vom JC Offenbach gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Eingangsbestaetigung_JC_Offenbach.jpg 

Es ist zu fordern, dass es hinreichend bestimmte Eingangsbestätigungen in Offenbach und anderswo gibt, denn auch dort und anderswo gilt das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren! 
Ansonsten ist die Einführung eines Verwaltungspraxiskodex zu fordern. Und zwar soll dieser als Rechtsanspruch ausgestaltet und in das  SGB I integriert, entsprechend dem "Europäischer Kodex für gute Verwaltungspraxis" werden!

Dazu der Hinweis an Herrn Scheele: Wenn es denn in Jobcenter keine Drangsalierung gibt, führen Sie als Behördenleiter den „Kodex für eine gute Verwaltungspraxis“ in Ihrer Behörde verpflichtend ein.

Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2443/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten