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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Feb 2018 - 6:20

Hier noch einmal die Ausnahme, dass ich auf einen Focusableger- Artikel verweise. Bayern hat seinen Kurs gegenüber neu ankommenden Flüchtlingen jetzt erneut verschärft. Seit Anfang Januar haben unabhängige Rechtsberater, die die Flüchtlinge unter anderem über den Ablauf des Asylverfahrens informieren, in den Einrichtungen der Bezirksregierung von Oberbayern keinen Zutritt mehr zu Erstaufnahmeeinrichtungen.
Der Rest: https://tinyurl.com/ya4synz3

Wer Bayrische „Heimat“ Flüchtlingspolitik lesen will, findet hier mehr: http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/pressemitteilungen.html

Ergänzend dazu: der Deutsche Verein hat einen „Wegweiser durch das Flüchtlingsrecht“ herausgegeben, den gibt es hier: : https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familienzusammenfuehrung.pdf
Quelle:          http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2311/
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