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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Faktische Abschaffung des Familiennachzug für subsidiär Geschützte - Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht

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Faktische Abschaffung des Familiennachzug für subsidiär Geschützte - Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht Empty Faktische Abschaffung des Familiennachzug für subsidiär Geschützte - Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht

Beitrag von Willi Schartema Do 8 Feb 2018 - 6:30

Trotz der Beden­ken, die Ver­tre­ter von Kir­chen, UNHCR, Wissenschaftler*innen und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen in der Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung geäu­ßert hat­ten, hat die Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten der Abschaf­fung des Rechts­an­spruchs auf Fami­li­en­nach­zug für Flücht­lin­ge mit sub­si­diä­rem Schutz­sta­tus zuge­stimmt.
Damit wird die vor­ma­li­ge zwei­jäh­ri­ge Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu einem gesetz­li­chen Dau­er­zu­stand, der nach dem Wil­len der Gro­Ko-Ver­hand­ler ab August 2018 mit einem  »Gna­den­recht« ergänzt wird, das 1.000 Men­schen pro Monat den Nach­zug erlaubt. Ein recht­li­cher Anspruch dar­auf besteht mit die­ser Rege­lung aller­dings nicht mehr. Fol­ter­op­fern und Kriegs­flücht­lin­gen wird damit das Recht ver­wehrt, mit ihrer Fami­lie zusam­men­zu­le­ben.
Details und eine Bewertung sauf den Seiten von ProAsyl:   https://www.proasyl.de/news/bundestag-verabschiedet-inhumanes-gesetz/
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2309/
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