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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beratungshilfe zum Thema Familiennachzug zu Flüchtlingen

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Beitrag von Willi Schartema Mi 27 Dez 2017 - 12:27

Die Beratungshilfe wird vom Deutschen Caritasverband herausgegeben und ist in der aktuellen Ausgabe der Reihe „Fluchtpunkte intern" erschienen. Mit dieser Beratungshilfe erhalten Berater(innen), die in ihrer Arbeit mit Fragen der Familienzusammenführung zu Flüchtlingen befasst sind, praktische Tipps und Handlungsvorschläge für ihre wichtige Arbeit.
Diese gibt es hier zum Download: https://www.caritas.de/fluchtpunkte
Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2289/
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