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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 18 Okt 2017 - 20:55

Erstellt am 12.10.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:

1. Nach der Bundestagswahl / Notwendige Änderungen im Sozialrecht / Tacheles-Forderungspapier
==============================================================
Ich möchte angesichts der Bundestagswahl nochmal auf ein Tacheles Papier hinweisen, in dem wir notwendige Änderungen im SGB II aufgezeigt haben. Das Papier ist zwar schon  ein paar Tage alt, nichts desto trotz inhaltlich topaktuell. In weiten Teilen werden darin die Maßgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) gemacht hat, konkretisiert. Darüber hinaus enthält es selbstverständlich eine Reihe weiterer dringender Änderungen. Diese Positionen sollten jetzt von den Sozialverbänden, Gewerkschaften und der in Opposition befindlichen Parteien und natürlich den Regierungsparteien aufgegriffen werden. Hier geht’s zum Tacheles-Forderungspapier zu notwendigen Änderungen im SGB II und angrenzender Rechtsbereiche:
http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1973/
 
2. Neue Weisungen der BA zum SGB II
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Die BA hat neue fachliche Hinweise zum SGB II herausgegeben, diesmal zu § 33 SGB II / Übergang von Ansprüchen, hier erstmal ne BA Info, was sich aus deren Sicht geändert hat: http://tinyurl.com/y7j64rwg
Und hier gibt es jetzt die Weisung unter § 33 SGB II: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/


3. Die Jobcenter arbeiten einfach immer noch grottenschlecht: 44,5 % aller Widersprüche im SGB II  im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entscheiden
==================================================
Ich mutmaße mal, außer beim BAMPF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) dürfte es kaum eine so hohe Erfolgsquote von Widersprüchen geben. Denn im Jahr 2016 wurden im Bereich des SGB II  44,5 Prozent aller Widersprüche ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent. So eine aktuelle Mitteilung von Katja Kipping von DIE LINKE.
Im Umkehrschluss drückt das aus, dass die Jobcenter einfach grottenschlecht arbeiten, ein Teil wird gewiss einem hochkomplizierten Gesetz und immer wieder schlecht geschultem  Personal geschuldet sein, der andere Teil ist aber einer restriktiven Rechtsauslegung und einer immer mehr zu Lasten der Leistungsberechtigten verschärften Gesetzeslage geschuldet. Aber auch der Situation, dass selbst höchstrichterliche Maßgaben, wie vom BVerfG über Jahre nicht umgesetzt werden (siehe Ziff. 1 dieses Newsletters).
Details der Kipping Anfrage: http://www.katja-kipping.de/de/article/1297.rechtliche-wehr-gegen-bundesagentur-für-arbeit-lohnt-sich.html
Allgemein die Widerspruchs-und Klagestatistik im Netz: http://tinyurl.com/h65qsbu
 
4. Mietschuldendarlehen auch bei unangemessen teurer Unterkunft im Einzelfall möglich
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Dann möchte ich auf eine interessante Veröffentlichung hinweisen, nach der in verschiedenen Fallkonstellationen die Übernahme von Mietschulden auch bei unangemessen teurer Unterkunftskosten möglich ist. Alles weitere bitte dem Artikel entnehmen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietschuldendarlehen-auch-bei-unangemessen-teurer-unterkunft-im-einzelfall-moeglich_116912.html
Hier der Beschluss im Wortlaut: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195747

5. Regensburg: Die Mietpreisbremse schützt – das Jobcenter
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Die Mietpreisbremse war und ist dazu gedacht, Gering- und Durchschnittsverdiener vor rasant steigenden Mieten zu schützen. Während diese Wirkung des Gesetzes zunehmend bezweifelt wird, zeitigt es an anderer Stelle kafkaeske Auswüchse. Das Jobcenter verweigert unter Berufung auf die Mietpreisbremse die Übernahme marktüblicher Mieten. Das zeigt ein aktueller Fall aus Regensburg.
Mehr dazu in einer Veröffentlichung in Regensburg-Digital: http://www.regensburg-digital.de/die-mietpreisbremse-schuetzt-das-jobcenter/02102017/

6. Infos für Menschen die Opfer eines Hate-Storms im Internet geworden sind
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Mit dem Guide auf dieser Website wollen Fearless Democracy Menschen helfen, eine digitale Hetzjagd zu überstehen. Die Menschen, die deine Gegner im Netz sind, versuchen wahrscheinlich dich und dein Umfeld zu kompromittieren und Druck aufzubauen. Einige unserer Empfehlungen in dem Guide, den du runterladen kannst, könnten dir oder deinen Freunden wertvolle Hilfe leisten. Bei den Inhalten handelt es sich jedoch um Empfehlungen. Sie sind nicht rechtsverbindlich und sie können deine eigenen Entscheidungen nicht ersetzen. Was sie aber sind: gute Tipps von Personen, die politische Gewalt im Internet schon erlebt haben. Wir hoffen, es hilft. Hier die Infos: https://hateaid.me/
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2257/
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