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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kampagne gegen die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten und damit Unterschreitung des Existenzminimums

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Beitrag von Willi Schartema Mi 20 Sep 2017 - 15:18

Die Kampagne gegen die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten kommt in Fahrt, eine schon ansehnliche Liste an Organisationen unterstützt diese mittlerweile: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/ (ganz unten). Hier ist die Bitte an alle Beteiligten, wenn Sie/ihr das als Organisation das auch unterstützt, dann bitte melden.
Das LSG NRW  hat vor kurzem entschieden NRW  (Urt. v. 29.06.2017 - L 7 AS 607/17), dass es die Aufrechnung von Kautionsdarlehen für rechtswidrig erachtet, es gebe keinen finanziellen Spielraum in den Regelleistungen für KdU-Bedarfe, die Aufrechnung sei eine Kann-Entscheidung, entscheidend gegen die Anwendung der Aufrechnungsermächtigung auf Mietkautionsdarlehen sprächen systematische und teleologische Erwägungen unter Berücksichtigung einer verfassungskonformen Interpretation.
Damit hat das erste LSG eine ganz klare Position gegen Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten abgegeben.
Das Urteil ist hier zu finden: http://tinyurl.com/y7mvdpuv
Mit diesem Urteil, hat die Kampagne einen prominenten „Mitstreiter“ aus der Rechtsprechung erhalten, das macht vollkommen klar, dass es Sinn macht  hier weiterzugehen.
Also beratet dahingehend, unterstützt die Kampagne, unsere Musterbriefe werden alsbald überarbeitet.
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2247/
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