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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zu wenige Selbstständige beantragen Hartz IV

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 Zu wenige Selbstständige beantragen Hartz IV Empty Zu wenige Selbstständige beantragen Hartz IV

Beitrag von Willi Schartema Do 2 Aug 2012 - 18:43


Zu wenige Selbstständige beantragen Hartz IV


Derzeit erhalten ca. 125.000 Hartz IV Empfänger neben Ihrem Einkommen
aus selbstständiger Arbeit Hartz IV, weil Ihr Einkommen nicht ausreicht.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit war Teil des Hartz IV
Konzeptes. Stichwort Ich-AG.Nun wird von der Politik heftig
zurückgerudert, weil die Selbstständigen häufig noch jahrelang auf
ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Die meisten
Selbstständigen nutzen nach der Erfahrung des Sozialrechtsexperten die
Möglichkeiten des Hartz IV Gesetzes nicht ausreichend. Eine
Renteversicherung wird nicht abgeschlossen, obwohl die Pflichtbeiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbstständigen wie bei
Arbeitnehmern von den Einnahmen abgezogen werden können. Eindeutig
abzugsfähig sind allerdings bisher nur Pflichtbeiträge von
Leistungsberechtigten die der Antragspflichtversicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung beigetreten sind. Absetzbar sind auch
Pflichtbeiträge zu Versorgungswerken (Ärzte, Rechtsanwälte,
Architekten).

Angeblich zur Verhinderung von Altersarmut soll die gesetzliche Rentenversicherung auf alle Selbstständigen ausgedehnt werden.
Einen schönen Überblick des "guten Willens" findet sich in der Springer-Presse Welt-online

Wahrscheinlich hat man die schönen Pläne mit Hinweis auf die
Abzugsmöglichkeit der vollen Rentenbeiträge vom Einkommen nach § 11b
Abs. 1 Nr. 2 SGB II und einer erheblichen Ausweitung des Kreises der
selbstständigen H4Empfänger bereits wieder zu den Akten gelegt oder man
plant die H4Empfänger aus der Selbstsändigekeit heruaszutreiben, denn
ca. 1 Million Selbstständige hatten im Jahr 2012 ein monatliches
Einkommen unter 1.100 € (Quelle IFM) und
sind dann nach Einführung der Pflichtversicherung ín der gesetzlichen
Rentenversicherung, wenn sie bisher keine Altersicherung betrieben
haben, beim derzeitigen Beitragssatz von 19,9% (218,90 € Beitrag) auch
als Alleinstehende in aller regel einen Anspruch auf Hartz IV.
Deshalb sollen Hartzer aus der Selbstständigkeit raus:

Ende Mai 2012 erklärte Ursula von der Leyen: "Selbständigkeit und der Rest ist Hartz IV - das wird auf Dauer nicht gehen".

Vorstandsmitglied Heinrich Alt (SPD) erklärte gegenüber der SZ, er halte es „für
nötig, darüber nachzudenken, ob sich die Bezugsdauer von
Grundsicherungsleistungen für Selbstständige zeitlich begrenzen lasse,
besonders dann, wenn sie Angestellte haben“ ... „Irgendwann muss man
schwarze Zahlen schreiben oder
so weh es tut die Selbständigkeit aufgeben. Der Steuerzahler kann nicht auf Dauer eine nicht tragfähige Geschäftsidee mitfinanzieren."

Beides gefunden bei: Akademie.de mit weiteren Nachweisen.

Der Trend zur prekären selbstständige Tätigkeit wird weiterhin anhalten,
weil die Arbeitgeber immer weniger Arbeitnehmer haben wollen. Die
Selbstständigen gelten in der Bevölkerung als reich und unehrlich :
"können alles absetzen", so dass eine Schlechterstellung nur wenig
aufsehen erregen wird.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/zu-wenige-selbststandige-beantragen.html

Willi S
Willi Schartema
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