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Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen. Damit wird es ausländischen Fachkräften erleichtert, die volle Anerkennung ihres Abschlusses zu erreichen.
Ausländische Fachkräfte haben nach dem neuen § 17a des Aufenthaltsgesetzes jetzt die Möglichkeit, für die Dauer von 18 Monaten für Lehrgänge, Sprachkurse, Anpassungsqualifizierungen oder Weiterbildungen nach Deutschland einzureisen, damit ihr Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird.
Außerdem können sie bereits während dieser Bildungsmaßnahmen regulär in ihrem angestrebten Beruf tätig sein.
Jugendliche dürfen zudem während ihrer Ausbildung nicht mehr abgeschoben werden.
Für Jugendliche und Heranwachsende kann damit eine sogenannte „Duldung“ für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt werden.
Weitere Informationen gibt es hier: http://tinyurl.com/oruob67
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1862/
Willi S
Ausländische Fachkräfte haben nach dem neuen § 17a des Aufenthaltsgesetzes jetzt die Möglichkeit, für die Dauer von 18 Monaten für Lehrgänge, Sprachkurse, Anpassungsqualifizierungen oder Weiterbildungen nach Deutschland einzureisen, damit ihr Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird.
Außerdem können sie bereits während dieser Bildungsmaßnahmen regulär in ihrem angestrebten Beruf tätig sein.
Jugendliche dürfen zudem während ihrer Ausbildung nicht mehr abgeschoben werden.
Für Jugendliche und Heranwachsende kann damit eine sogenannte „Duldung“ für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt werden.
Weitere Informationen gibt es hier: http://tinyurl.com/oruob67
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1862/
Willi S
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