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AG Essen: Flüchtlingsberatungsstelle der freien Wohlfahrtspflege andere Hilfsmöglichkeit für Asylbewerber
BerHG § 1 I Nr. 2
1. Ob einem Asylbewerber die Inanspruchnahme der Beratung durch die Ausländerbehörde als andere Hilfsmöglichkeit zuzumuten ist, erscheint fraglich.
2. Die Flüchtlingsberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und die Beratungsstellen im Rahmen eines städtischen Betreuungskonzeptes können eine andere Hilfsmöglichkeit im Sinne von § 1 I Nr. 2 BerHG darstellen. (Leitsätze des Gerichts)
AG Essen, Beschluss vom 29.05.2017 - 141 II 3309/16, BeckRS 2017, 111907 (AG Essen, 29.05.2017 - 141 II 3309/16 - dejure.org/2017,17278)
Anmerkung von
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bühl
Praxistipp
Ob die Beratung und Auskunft der Ausländerbehörde für die Stellung eines Asylantrags als der Beratungshilfe gleichwertige Alternative der Rechtsberatung anzusehen ist, ist umstritten.
Weiter: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDRVG201712
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
1. Ob einem Asylbewerber die Inanspruchnahme der Beratung durch die Ausländerbehörde als andere Hilfsmöglichkeit zuzumuten ist, erscheint fraglich.
2. Die Flüchtlingsberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und die Beratungsstellen im Rahmen eines städtischen Betreuungskonzeptes können eine andere Hilfsmöglichkeit im Sinne von § 1 I Nr. 2 BerHG darstellen. (Leitsätze des Gerichts)
AG Essen, Beschluss vom 29.05.2017 - 141 II 3309/16, BeckRS 2017, 111907 (AG Essen, 29.05.2017 - 141 II 3309/16 - dejure.org/2017,17278)
Anmerkung von
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bühl
Praxistipp
Ob die Beratung und Auskunft der Ausländerbehörde für die Stellung eines Asylantrags als der Beratungshilfe gleichwertige Alternative der Rechtsberatung anzusehen ist, ist umstritten.
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