Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter schickt Arbeitslose in Sexshop – erlaubt?

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Jobcenter schickt Arbeitslose in Sexshop – erlaubt? Empty Jobcenter schickt Arbeitslose in Sexshop – erlaubt?

Beitrag von Willi Schartema Di 6 Jun 2017 - 9:37

Die Bundesregierung hat es entschieden: Arbeitslose müssen nicht in der Erotikbranche arbeiten.


Berlin -
Müssen Arbeitslose jeden Job annehmen? Die Bundesregierung erklärt nun offiziell: Wer nicht in die Erotik-Branche will, darf dafür auch nicht bestraft werden.
Kein Zwangs-Job im Sex-Shop! Dabei hatte das Pankower Jobcenter genau das für Sabine R. vorgesehen. Die Behörde bot der 40-jährigen Langzeitarbeitslosen eine Stelle im „Erdbeermund Erotic-Store“ in Charlottenburg an.
Dazu gab es die „Rechtsfolgenbelehrung“ – kurzum: Wenn R. nein sagt, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, um 60 Prozent. „Bewerben Sie sich bitte umgehend schriftlich oder per E-Mail. Alternativ stellen Sie sich bitte umgehend persönlich vor“, mahnte die Behörde. Der „Erdbeermund“-Betreiber erwarte zugleich unter anderem „Aufgeschlossenheit“. Von Vorteil wäre auch „Erfahrung im Verkauf“.
„Sex sells gilt nicht für Jobcenter. Niemand muss sich in den Sex-Shop vermitteln lassen, wenn er oder sie nicht will“, findet dagegen Katja Kipping (39). Die Linken-Vorsitzende nahm sich der Sache an und fragte die Bundesregierung, ob einem Arbeitsangebot für den Erotik-Handel wirklich Folge zu leisten und eine Weigerung „sanktionierbar“ sei.
Jobcenter schickt Arbeitslose in Sexshop – erlaubt? Jobcenter-sexshop-2
In diesem Erotik-Shop sollte Sabine R. als Verkäuferin arbeiten.
Foto:
Sabine Gudath

Die Antwort des Arbeitsministeriums liegt nun vor: In die – wenngleich legale– Prostitution vermitteln die Jobcenter in der Praxis schon seit vielen Jahren nicht. Sex-Shops sind dagegen eine Grau-Zone.
„Der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen im Handel und Vertreib erotischer Waren steht grundsätzlich nichts entgegen“, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (49, SPD). „Zum Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte ist allerdings auch in diesen Fällen sensibel vorzugehen.
Dementsprechend empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, derartige Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung zu versehen, so dass eine Arbeitsablehnung in diesem Bereich sanktionslos bleibt.“
Linken-Chefin Kipping fordert nun im KURIER die Bundesregierung auf, schnell Klarheit in allen Jobcentern zu schaffen. Oder aus ihrer Sicht noch besser: „Wenn die HartzIV-Sanktionen endlich abgeschafft wären, würden sich solche Unsicherheiten für Erwerbslose gar nicht erst stellen. Denn dann wäre klar, dass niemand zur Aufnahme einer bestimmten Arbeit unter fragwürdigen oder gar unsittlichen Bedingungen gezwungen wäre.“
– Quelle: http://www.berliner-kurier.de/26993022 ©2017


Berlin -
Müssen Arbeitslose jeden Job annehmen? Die Bundesregierung erklärt nun offiziell: Wer nicht in die Erotik-Branche will, darf dafür auch nicht bestraft werden.
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Dazu gab es die „Rechtsfolgenbelehrung“ – kurzum: Wenn R. nein sagt, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, um 60 Prozent. „Bewerben Sie sich bitte umgehend schriftlich oder per E-Mail. Alternativ stellen Sie sich bitte umgehend persönlich vor“, mahnte die Behörde. Der „Erdbeermund“-Betreiber erwarte zugleich unter anderem „Aufgeschlossenheit“. Von Vorteil wäre auch „Erfahrung im Verkauf“.
„Sex sells gilt nicht für Jobcenter. Niemand muss sich in den Sex-Shop vermitteln lassen, wenn er oder sie nicht will“, findet dagegen Katja Kipping (39). Die Linken-Vorsitzende nahm sich der Sache an und fragte die Bundesregierung, ob einem Arbeitsangebot für den Erotik-Handel wirklich Folge zu leisten und eine Weigerung „sanktionierbar“ sei.
Jobcenter schickt Arbeitslose in Sexshop – erlaubt? Jobcenter-sexshop-2
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Foto:
Sabine Gudath

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„Der Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen im Handel und Vertreib erotischer Waren steht grundsätzlich nichts entgegen“, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (49, SPD). „Zum Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte ist allerdings auch in diesen Fällen sensibel vorzugehen.
Dementsprechend empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, derartige Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung zu versehen, so dass eine Arbeitsablehnung in diesem Bereich sanktionslos bleibt.“
Linken-Chefin Kipping fordert nun im KURIER die Bundesregierung auf, schnell Klarheit in allen Jobcentern zu schaffen. Oder aus ihrer Sicht noch besser: „Wenn die HartzIV-Sanktionen endlich abgeschafft wären, würden sich solche Unsicherheiten für Erwerbslose gar nicht erst stellen. Denn dann wäre klar, dass niemand zur Aufnahme einer bestimmten Arbeit unter fragwürdigen oder gar unsittlichen Bedingungen gezwungen wäre.“
– Quelle: http://www.berliner-kurier.de/26993022 ©2017
Quelle: http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/skurril-jobcenter-schickt-arbeitslose-in-sexshop-26993022 
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2201/
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