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Aktualisierte Arbeitshilfe zu den Ansprüchen auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen
Die Kollegen von GGUA Münster waren fleißig und haben ihre „Arbeitshilfe zu den Ansprüchen auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen“ aktualisiert. Dort ist komprimiert die Rechtsprechung zu Unionsbürgern dargestellt.
Dazu eine treffende Einleitung:
das EU-Bürger*innen-Ausschlussgesetz, das am 29. Dezember letzten Jahres in Kraft getreten ist, führt bereits nach wenigen Monaten zu Verelendung, Schutzlosigkeit, Ausbeutbarkeit, Obdachlosigkeit vieler Betroffener. Die Bundestagsabgeordneten von Christ- und Sozialdemokrat*innen haben mit dem Gesetz einen sozialpolitischen Tabubruch beschlossen, der mit dem Instrument des Aushungerns aufenthaltsberechtigte EU-Bürger*innen zur Ausreise zwingen will. Die Folge: Familien mit Kindern verlieren ihre Wohnung und leben auf der Straße, Menschen werden noch nicht einmal mehr ordnungsrechtlich untergebracht, Frauenhäuser erhalten keine Refinanzierung für ihre schutzsuchenden Bewohnerinnen, Menschen werden für ihr rein physisches Überleben auf Almosen in Form von Armenspeisung, Tafeln, Suppenküchen und Betteln verwiesen. Der deutsche Sozialstaat entzieht sich für eine ganze Bevölkerungsgruppe somit vollständig seiner Verantwortung. Das Menschenrecht auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird Menschen mit der falschen Staatsangehörigkeit gesetzlich entzogen - sofern sie wirtschaftlich nicht verwertbar sind. Das Konzept der Europäischen Freizügigkeit wird damit seiner praktischen Wirksamkeit beraubt.
Diese kann hier gedownloadet werden: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/arbeitshilfe2017.pdf
Dazu noch eine aktuelle Infomail vom 3. Mai 2017 des Autors dazu: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_News_3.5.2015.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2188/
Willi S
Dazu eine treffende Einleitung:
das EU-Bürger*innen-Ausschlussgesetz, das am 29. Dezember letzten Jahres in Kraft getreten ist, führt bereits nach wenigen Monaten zu Verelendung, Schutzlosigkeit, Ausbeutbarkeit, Obdachlosigkeit vieler Betroffener. Die Bundestagsabgeordneten von Christ- und Sozialdemokrat*innen haben mit dem Gesetz einen sozialpolitischen Tabubruch beschlossen, der mit dem Instrument des Aushungerns aufenthaltsberechtigte EU-Bürger*innen zur Ausreise zwingen will. Die Folge: Familien mit Kindern verlieren ihre Wohnung und leben auf der Straße, Menschen werden noch nicht einmal mehr ordnungsrechtlich untergebracht, Frauenhäuser erhalten keine Refinanzierung für ihre schutzsuchenden Bewohnerinnen, Menschen werden für ihr rein physisches Überleben auf Almosen in Form von Armenspeisung, Tafeln, Suppenküchen und Betteln verwiesen. Der deutsche Sozialstaat entzieht sich für eine ganze Bevölkerungsgruppe somit vollständig seiner Verantwortung. Das Menschenrecht auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird Menschen mit der falschen Staatsangehörigkeit gesetzlich entzogen - sofern sie wirtschaftlich nicht verwertbar sind. Das Konzept der Europäischen Freizügigkeit wird damit seiner praktischen Wirksamkeit beraubt.
Diese kann hier gedownloadet werden: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/arbeitshilfe2017.pdf
Dazu noch eine aktuelle Infomail vom 3. Mai 2017 des Autors dazu: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_News_3.5.2015.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2188/
Willi S
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