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Sperrzeit der Arbeitsagentur Krankenversicherungspflicht während Sperrzeit zum 1. August 2017 neu geregelt - ein Beitrag der Haufe Online Redaktion
Krankenversicherungspflicht während Sperrzeit zum 1. August 2017 neu geregelt - ein Beitrag der Haufe Online Redaktion
Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz enthält auch eine Neuregelung zum Krankenversicherungsschutz während einer durch die Arbeitsagentur bei Arbeitslosigkeit festgesetzten Sperrzeit. Die Regelung soll zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung setzt bei Leistungsbeziehern nach dem SGB III den Bezug von Arbeitslosengeld voraus. Das bedeutet, der Arbeitslose muss die Leistung – konkret das Arbeitslosengeld - auch tatsächlich erhalten. Ab August 2017 besteht Krankenversicherungspflicht während der gesamten Sperrzeit.
Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/krankenversicherungspflicht-waehrend-sperrzeit-neu-geregelt_240_404670.html
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2160/
Das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz enthält auch eine Neuregelung zum Krankenversicherungsschutz während einer durch die Arbeitsagentur bei Arbeitslosigkeit festgesetzten Sperrzeit. Die Regelung soll zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung setzt bei Leistungsbeziehern nach dem SGB III den Bezug von Arbeitslosengeld voraus. Das bedeutet, der Arbeitslose muss die Leistung – konkret das Arbeitslosengeld - auch tatsächlich erhalten. Ab August 2017 besteht Krankenversicherungspflicht während der gesamten Sperrzeit.
Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/krankenversicherungspflicht-waehrend-sperrzeit-neu-geregelt_240_404670.html
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