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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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»Billigkeitserlass« nach § 227 AO bei Rückforderungen von Kindergeld, wenn dieses zuvor als Einkommen im SGB II angerechnet worden ist

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Beitrag von Willi Schartema Mo 13 März 2017 - 12:05

Bernd Eckhardt beschäftigt sich in seiner aktuellen Kurzmitteilungen März 2017 mit den Voraussetzungen des »Billigkeitserlass« in der Dienstanweisung und Rechtsprechung, wenn das Kindergeld zuvor im SGB II als Einkommen angerechnet worden ist und nun von der Kindergeldkasse zurückgefordert wird. Hier zum Download:  http://tinyurl.com/z9ckovt
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2157/
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