Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zahl der "Zwangsumzüge" in Berlin durch Senat kleingerechnet

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Zahl der "Zwangsumzüge" in Berlin durch Senat kleingerechnet  Empty Zahl der "Zwangsumzüge" in Berlin durch Senat kleingerechnet

Beitrag von Willi Schartema Di 3 Jul 2012 - 12:23




Die Zahl der erzwungenen Wohnumzüge von Hartz-IV-Bezieher/innen in
Berlin wird statistisch kleingerechnet. Dies ergab eine Kleine Anfrage
der Piratenfraktion.

2011 gab es offiziell 1.313 solcher erzwungenen
Umzüge. 2010 waren es 1.195 und 2009 428. Diese Zahlen bilden
allerdings nur einen Teil der Umzüge ab. Denn der Senat zählt diejenigen
Umzüge von Hartz-IV-Haushalten nicht dazu, die stattfinden, nachdem das
Jobcenter ihnen nur noch den möglichen Höchstbetrag der Wohnkosten
erstattet.
Dies teilte mir der sozialpolitische Sprecher der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Alexander Spies, per e-mail mit.

Anmerkung Sozialrechtsexperte: Kostensenkungsaufforderungen und die Mieten für neuvermietungen nach der AV Wohnen und der nun geltenden WAV passen nicht zusammen. Im Jahr 2011 gab es 60.000 Kostensenkungsaufforderungen aber nur etwas über 1.000 freie Wohnungen zu Preisen der AV-Wohnen.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/zahl-der-zwangsumzuge-in-berlin-durch.html

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