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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Unsere Stellungnahme zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II als sachverständiger Dritter für das BVerfG ist nun veröffentlicht

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Beitrag von Willi Schartema So 5 März 2017 - 19:09

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verein Tacheles, wie eine Reihe weiterer Verbände und Organisationen im Vorlageverfahren des SG Gotha zum SGB II-Sanktionsrecht als sachverständiger Dritter um  eine Stellungnahme gebeten. Diese haben wir jetzt veröffentlicht.
In 79 Seiten legen wir darin da, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten.
Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen auf die Lebenswirklichkeit der Sanktionierten, die gesellschaftlichen Folgen, von  Energie- bis Wohnungsverlust,  bis hin  zum Verlust der Krankenversicherung .
Tacheles hofft mit dieser Stellungnahme die Diskussion um die Unzulässigkeit von Sanktionen deutlich zu beflügeln, anderseits werden  Teile unserer Argumentationskette auch für eine Reihe anderer Detailfragen ziemlich spannend werden.

Das BVerfG hat den Vorlagebeschluss für dieses Jahr zur Entscheidung angesetzt, das Verfahren  steht schon in der Jahresvorschau 2017 unter Nr. 25:  http://tinyurl.com/hml5rj8
Die Tachelesstellungnahme gibt es hier zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2154/
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