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Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II- ÄndG: Weitere Verschärfungen geplant - "Formulierungshilfe" für die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen
Das BMAS/Nahles-Ministerium erarbeitet eine „Formulierungshilfe“ für die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen zur weiteren Verschärfung des SGB II. Sehr zweifelhaft ist, dass ein Ministerium für Bundestagsfraktionen Anträge für Gesetzesänderungen schreibt und begründet.
Kernpunkte sind: Verkürzung der Möglichkeit einen Überprüfungsantrages auf rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte zu auf vier Jahre, bisher gab es hier keine Frist (Ausweitung des Hartz IV + SGB XII – Sonderrechts); Entziehung von SGB II-Leistungen bis vorrangige Sozialleistungen beantragt werden (Ausweitung der Sanktionen); Ausweitung von 1-EURO-Jobs für Langzeitarbeitslose (Anstatt reguläre, versicherungspflichtige Arbeit zu schaffen); Regelungen zur temporären BG (anstatt endlich die Streichung des RB im Herkunftshaushalt aufzugeben) sowie diverse andere Änderungen. Die Frist zur Rücknahme von rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakten soll auch im SGB XII auf vier Jahre verkürzt werden.
Die dahingehenden Unterlagen, hier das „Anschreiben“ des BMAS: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Anschreiben-zu-9.-SGB-II--ndG-6.5.2016.pdf
und die „Formulierungshilfe“: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Formulierungshilfe-f-r-Fraktionen-2.5.2016.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2016/
Willi S
Kernpunkte sind: Verkürzung der Möglichkeit einen Überprüfungsantrages auf rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte zu auf vier Jahre, bisher gab es hier keine Frist (Ausweitung des Hartz IV + SGB XII – Sonderrechts); Entziehung von SGB II-Leistungen bis vorrangige Sozialleistungen beantragt werden (Ausweitung der Sanktionen); Ausweitung von 1-EURO-Jobs für Langzeitarbeitslose (Anstatt reguläre, versicherungspflichtige Arbeit zu schaffen); Regelungen zur temporären BG (anstatt endlich die Streichung des RB im Herkunftshaushalt aufzugeben) sowie diverse andere Änderungen. Die Frist zur Rücknahme von rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakten soll auch im SGB XII auf vier Jahre verkürzt werden.
Die dahingehenden Unterlagen, hier das „Anschreiben“ des BMAS: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Anschreiben-zu-9.-SGB-II--ndG-6.5.2016.pdf
und die „Formulierungshilfe“: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Formulierungshilfe-f-r-Fraktionen-2.5.2016.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2016/
Willi S
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