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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Apr 2016 - 11:42

zur gesetzlichen Verankerung einer fiktiven Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung, anlässlich der Verbändeanhörung durch das BMAS

Stellungnahme vom 31.03.2016:
http://www.djb.de/Kom/K4/st16-06/

Download als PDF:
http://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3545/st16-06_Bedarfsgemeinschaft.pdf - Stellungnahme (261,98 kB)

Juristinnenbund gegen Leistungskürzungen für Alleinerziehende im SGB II


Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich im Rahmen der am 31.03.2016 endenden Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entschieden gegen Leistungskürzungen bei Alleinerziehenden im SGB II für Zeiten des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil ausgesprochen und für die Einführung eines Umgangsmehrbedarfs plädiert. Die strenge Aufteilung des Sozialgeldes zwischen beiden Elternteilen je nach Aufenthaltstagen des Kindes führe zu einer Bedarfsunterdeckung im Haushalt des alleinerziehenden Elternteiles, warnt djb-Präsidentin Ramona Pisal.

Viele Kosten unabhängig von Anwesenheit des Kindes

Der Entwurf des Ministeriums werde die Situation Alleinerziehender, die in der sozialen Wirklichkeit weit überwiegend Mütter sind, nicht verbessern, so Pisal. Der Bedarf des Kindes sei "kein Kuchen, der einfach nach Aufenthaltstagen geteilt werden kann". Denn bestimmte Kosten wie Strom, Telefon, Versicherungen und Vereinsbeiträge verringerten sich durch die Abwesenheit des Kindes nicht. Die von diesem Verfahren erhoffte Verwaltungsvereinfachung sei "eine Illusion" und trage zudem neue Konflikte über Geld und Umgangszeiten in die Familien.

Pauschaler Umgangsmehrbedarf könnte Verwaltungsaufwand in Jobcentern reduzieren

Eine wirkliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in den Jobcentern gegenüber der gegenwärtigen richterrechtlich geprägten temporären Bedarfsgemeinschaft wäre aus Sicht des djb nur mit einem anderen klaren System wie einem pauschalen Umgangsmehrbedarf zu erreichen. Der djb fordert daher, den zusätzlichen Bedarf infolge Umgangs anzuerkennen und einen entsprechenden Anspruch auf Mehrbedarf gesetzlich zu verankern, und zwar ohne Kürzung des Sozialgeldanspruchs im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils.



Quelle:   http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/juristinnenbund-gegen-leistungskuerzungen-fuer-alleinerziehende-im-sgb-ii


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2002/


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