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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV: Frühe Eingliederungsvereinbarungen helfen nicht immer - IAB-Studie

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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Feb 2016 - 9:06

Frühe Eingliederungsvereinbarungen helfen nicht immer

Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren sowohl die Unterstützungsaktivitäten der Arbeitsvermittler bei der Jobsuche als auch die Eigenbemühungen der Arbeitsuchenden. Ihr Abschluss ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Forscherteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Universität Mannheim hat untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Eingliederungsvereinbarung die Beschäftigungschancen verbessert. Das Ergebnis lautet: In manchen Fällen ja, aber nicht immer.

Insbesondere männliche Arbeitslose mit Förderbedarf, bei denen beispielsweise Fortbildungen zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt erforderlich sind, profitieren von einem frühzeitigen Abschluss der Eingliederungsvereinbarungen. Sie sind schneller wieder beschäftigt, wenn die Eingliederungsvereinbarung möglichst früh und nicht erst nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit abgeschlossen wird.
Bei Männern, die von vornherein sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, aber auch bei Männern, bei denen aufgrund mehrerer Vermittlungshemmnisse eine Arbeitsaufnahme innerhalb eines Jahres unwahrscheinlich ist, ist eine frühe Eingliederungsvereinbarung dagegen nicht hilfreich. Bei arbeitsuchenden Frauen spielt der Zeitpunkt ganz generell kaum eine Rolle.
Aufgrund der Forschungsergebnisse hat die Bundesagentur für Arbeit die bisherige Regelung, mit allen Arbeitslosen Eingliederungsvereinbarungen bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder zeitnah danach abzuschließen,flexibilisiert.
Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2016/kb0316.pdf.
Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 9.2.2016
 
http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinformationen/kb0316.aspx

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/

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