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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Studie - Millionen Menschen verzichten auf Hartz IV - Die „Abschreckung durch Diskriminierung“ spare den Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro

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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Jul 2013 - 7:31

Gründe dafür sind Unwissenheit, Scham oder eine zu gering erwartete Leistungshöhe und -dauer.


Zwischen 3,1 Millionen und 4,9 Millionen Menschen beantragen einer Studie zufolge keine Hartz-IV-Leistungen, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten.

Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf aktuelle Simulationsrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für das Bundesarbeitsministerium berichtet, würden damit 33 bis 44 Prozent der Anspruchsberechtigten auf Sozialleistungen verzichten.

Als Gründe nennt das Institut Unwissenheit, Scham oder eine als gering erwartete Leistungshöhe und -dauer.

Die Linkspartei-Vorsitzende Katja Kipping forderte mit Blick auf die der Zeitung vorliegende Studie eine bedarfsdeckende Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV.

 „Angesichts der entwürdigenden Prozeduren auf den Jobcentern ist es kein Wunder, dass Millionen auf Leistungen verzichten“, sagte sie.

Die „Abschreckung durch Diskriminierung“ spare den Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro.


Quelle:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/hartz-iv-studie-millionen-menschen.html

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