Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bundesweiter Aktionstag am 10. März: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!

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Bundesweiter Aktionstag am 10. März: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen! Empty Bundesweiter Aktionstag am 10. März: Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!

Beitrag von Willi Schartema So 24 Jan 2016 - 15:41

Das Bündnis "AufRecht bestehen" ruft zu einem bundesweiten Aktionstag gegen geplante Gesetzesverschärfungen im SGB II und für die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen auf.
 

Macht mit! Beteiligt euch! Bundesweiter Aktionstag am 10. März 2016

Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft  zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März 2016 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch! Mit der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht jedoch nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen, dagegen machen wir mobil.

Jetzt gilt es. Das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV geht im Frühjahr in die entschei­dende Phase. Geplant sind viele Verände­rungen, darunter auch gravierende Ver­schlechterungen für Leistungsbe­rechtigte. Was letztendlich vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden wird, das hängt auch von uns ab! Es kommt jetzt da­rauf an, uns möglichst viel Gehör für unsere Forderungen zu verschaffen. Es kommt jetzt drauf an, gemein­sam mit Sozial- und Wohl­fahrtsverbänden sowie den Gewerkschaften möglichst viel Druck gegen drohende Ver­schlechterungen und für eine Ab­schaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktio­nen zu machen. Deshalb rufen wir alle Er­werbslosengruppen auf: Macht mit und be­teiligt euch mit einer eigenen Aktivität am bundeswei­ten, dezentralen Aktionstag am 10. März!
Bei einem bundesweit abgestimmten Akti­onstag gewinnen die einzelnen, örtlichen Aktionen an Gewicht, weil sie Teil eines grö­ßeren Ganzen sind. Und wenn wir viele Akti­vitäten zusammenbe­kommen, interessiert sich auch die Presse auf Bundesebene für unsere Forderungen.

Mogelpackung „Rechtsvereinfachung“

Mit der „Rechtsvereinfachung“ soll Hartz IV für die Jobcenter einfacher zu handhaben sein. Doch dies geschieht voll zu Lasten der Leistungsberech­tigten. Einige Beispiele für geplante Änderungen:Die Leistungen für die Heizkosten sollen be­schnitten werden. Bei Erwerbstätigen, die aufsto­ckend Hartz IV beziehen sollen Freibeträge einge­schränkt und mehr Einkommen angerechnet werden. Dadurch sinkt ihr Leistungsanspruch. Der Lebensun­terhalt von Kindern, die abwechselnd bei ihren getrennt lebenden Elternteilen woh­nen, wird noch weniger gedeckt sein als heu­te. Leis­tungsberechtigte, bei denen unter­stellt wird, sie würden nicht genug tun, um ihre Hilfebedürftig­keit zu beenden oder zu verringern, droht eine Rückzahlungspflicht der Leistungen.
Damit darf die schwarz-rote Regierung nicht durchkommen! Weitere Verschlechterungen bei Hartz IV darf es nicht geben!
Hinzu kommt: Bereits im Juli 2014 hatte das Bun­desverfassungsgericht dem Gesetzgeber Vorga­ben gemacht, die sich günstig auf die Leistungs­ansprüche auswirken würden. So muss bei den Regelsätzen die tatsächliche Entwicklung der Stromkosten berücksichtigt werden. Zudem sa­hen die Verfassungsrichter die Gefahr, dass das Existenzminimum unter­schritten wird, wenn ein Kühlschrank, eine Waschmaschine oder eine Bril­le angeschafft werden muss und forderten dazu Verbesse­rungen. Diese Vorgaben müssen nun endlich bei dem Hartz-IV-Änderungsgesetz umge­setzt werden.

Sanktionen: Versprechen gebrochen

Zunächst hatte das Arbeitsministerium ange­kündigt, zumindest die verschärften und völ­lig überzogenen Sanktionen für junge Erwachsene unter 25-Jahren abschaffen zu wollen. Dies wäre zumindest ein begrüßens­werter erster Schritt in die richtige Richtung gewesen. Doch die Entschär­fung steht nicht mehr im Gesetzentwurf. Sie wurde auf Druck der CSU herausgenommen. Das wollen wir nicht hinneh­men, dagegen machen wir mobil. Wir wol­len deshalb das Thema Sanktionen wieder auf die Tagesordnung setzen und in den Mittel­punkt des Aktionstages stellen.

Gute Argumente gegen Sanktionen

Sanktionen sind asozial: Hartz IV soll das Mini­mum an Geld gewährleisten, das ein Mensch mindestens zum Leben braucht. Also verbieten sich Kürzungen. Minimum ist Minimum. Grund­rechte kürzt man nicht! Kür­zungen verbieten sich erst recht, da schon der geltende volle Regelsatz viel zu niedrig ist und nicht zum Leben reicht.
 
Sanktionen sind arbeitnehmerfeindlich: Wer nichts anderes tut als darauf zu bestehen eine Arbeit mit Sozialversicherungsschutz haben zu wollen oder mit Tariflohn oder zu­mindest mit Mindestlohn (der für Langzeit­erwerbslose nicht gilt), der bekommt sein Hartz IV schrittweise auf Null gekürzt.
Sanktionen schaffen Verelendung und Folge­probleme: Eine Kürzung um 121 € (30 Pro­zent), 242 € (60 Prozent) und erst recht den Totalentzug aller Leistungen kann niemand verkraften. Es droht Wohnungslosigkeit. Was soll das bringen?
Sanktionen nutzen niemand – außer den Un­ternehmen: Auch manche abhängig Beschäf­tigte finden auf den ersten Blick Sanktionen richtig und notwendig. Doch was nutzt es, wenn an­dere heftig bestraft werden? Die eigene Lebens­situation verbessert sich dadurch nicht…
Von Sanktionen profitieren jedoch die Unter­nehmen: Völlig unattraktive und prekäre Jobs werden ertragen oder neu angenommen – weil ansonsten eine Sanktion droht.
Generell schwächt es die Verhandlungsposi­tion der abhängig Beschäftigten gegenüber den Un­ternehmen, wenn jede Arbeit unter Androhung heftiger Strafen angenommen werden muss.
Sanktionen sind oft rechtswidrig: Vier von zehn Sanktionen, die von den Sozialgerichten über­prüft werden, sind rechtswidrig und werden auf­gehoben. Das heißt: In fast der Hälfte der Fälle wird das Existenzminimum zu Unrecht gekürzt. Diese Missstände in den Jobcentern sind ein wei­terer Grund, um Sanktionen abzulehnen.
Sanktionen sind überflüssig: Es fehlt nicht an der Bereitschaft zu arbeiten, sondern es fehlt an gu­ten Arbeitsplätzen. Auf eine offene Stel­le kom­men fast fünf Arbeitsuchende. Nur bei 10 Prozent der Sanktionen geht es überhaupt darum, dass eine Arbeit oder Maßnahme abgelehnt oder auf­gegeben wird.
Sanktionen sind kontraproduktiv – das sagen selbst die Mitarbeiter der Jobcenter: Ein Fünftel der sanktionierten Personen brechen den Kontakt zum Jobcenter vollständig ab, bei den unter 25-Jährigen sind es sogar ein Viertel.

Was wir erreichen können…

Uns ist bewusst, dass das Thema Sanktionen eine Herausforderung ist: Leistungsbezug muss mit Pflichten verbunden sein und Pflichtverstöße müssen Konsequenzen haben – so denken viele. Aber gerade weil dazu vie­le falsche Vorstellungen bestehen, wann, warum und wie heftig sanktio­niert wird, kön­nen wir aufklären und etwas in den Köpfen bewegen. Stellen wir die Sanktionen in einen Zusammenhang mit den ohnehin zu niedri­gen Regelsätzen, den völlig überzogenen Pflichten und den arbeitnehmerfeindlichen Zumutbar­keitsregeln: Dass die bestehenden Sanktio­nen, so wie sie heute sind, nicht akzeptabel sind, das sollte sich vermitteln lassen. Und wir stehen mit dieser Forderung nicht alleine. Die IG Metall und die Diakonie etwa fordern ebenfalls, die beste­henden Sanktionen abzu­schaffen.
Bei dem 9. SGB-II-Änderungsgesetz geht es zu­nächst einmal darum, überhaupt erst ins öffentli­che Bewusstsein zu bringen, dass der Gesetzent­wurf auch gravierende Verschlech­terungen bein­haltet. Noch besteht die Chan­ce, diese im Ge­setzgebungsverfahren abzu­wehren oder zumin­dest abzumildern.
Wie weit wir letztlich kommen, hängt davon ab, wie viele Gruppen sich am Aktionstag beteiligen und wie stark sich andere – Sozial- und Wohl­fahrtsverbände sowie Gewerk­schaften – engagie­ren. Aber schauen wir nicht auf andere, sondern tragen unseren Teil bei. Aktiv zu werden und sich einzumischen ist zumindest ein lohnenswerter Versuch!
Wir laden dazu ein, über den Aktionstag hin­aus am Thema Sanktionen dran zu bleiben. Ein Ansatz kann dabei auch sein, auf Kommunalpoliti­ker_innen zuzugehen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Sanktionspraxis vor Ort durchzusetzen (mehr Infos dazu www.aufrecht-bestehen.de).


Wir fordern:


  • Die bestehenden Sanktionen bei Hartz IV abzuschaffen!


  • Keine weiteren Kürzungen, keine weite­ren Verschlechterungen!


  • Die Rechte der Leistungsbezieher_innen gegen­über den Jobcentern zu stärken!


  • Endlich die Vorgaben des Bundes­verfas­sungsgerichts aus dem Jahr 2014 umzu­setzen und die Regel­sätze deutlich zu er­höhen!

 
Die Kampagne „AufRecht bestehen!“ wird auf Bundes­ebene getragen von der Arbeitslosen­selbsthilfe Olden­burg (ALSO) und dem Regio­nal­verbund Weser-Ems, der Bundesarbeitsge­meinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA), dem Erwerbslosenforum Deutsch­land, dem Netz­werk und der Koordinierungs­stelle gewerkschaft­licher Arbeitslosengrup­pen (KOS), Tacheles e.V. Wup­pertal und den ver.di-Erwerbslosen.


  • Aufruf des Bündnisses "AufRecht bestehen" zum Aktionstag [PDF, zwei Seiten, herunterladen unter www.erwerbslos.de]

  • Musterflugblatt für Verteilaktionen zum Thema Sanktionen (das Foto am Ende kann durch die Kontaktdaten der Erwerbslosengruppe ersetzt werden), [Word-Datei zum editieren, herunterladen unter www.erwerbslos.de]

  • Hier sind weitere Ideen, Anregungen und Informationen zu finden [unter www.erwerbslos.de]


Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1949/

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