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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 23 Nov 2015 - 16:55

Probleme nach Inkrafttreten des „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes“.
Momentan mehren sich die Rückmeldungen, dass Ausländerbehörden bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen immer häufiger ablehnen, weil sie das Gesetz so auslegen, als gebe es kein Ermessen mehr. Das muss oft nicht sein - entspricht aber dem Geist, den das "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" zumindest zwischen den Zeilen verströmt.
Material dazu:
      aktualisierte tabellarische Übersicht „Arbeitserlaubnis für Menschen mit BüMA, Aufenthaltsgestattung und Duldung“
      aktualisierte tabellarische Übersicht: „Praktikum für Menschen mit BüMA, Aufenthaltsgestattung und Duldung“

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1913/

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