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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anhörung im Bundestag zu Sanktionen

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Beitrag von Willi Schartema Di 7 Jul 2015 - 9:47

Am 29.06. gab es im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zu den SGB II – Sanktionen, dort sprachen sich die Obrigkeitsvertreter für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im SGB II aus. Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft nannten das System der Sanktionen ausgewogen. Auch Landkreistag und Städtetag sprachen sich – ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – gegen eine generelle Abschaffung oder ein Moratorium der Sanktionen aus. Klare Ablehnung kam von der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, aber auch von der Diakonie Deutschland sowie der Nationalen Armutskonferenz.


#Weitere Infos dazu: http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/30/streit-um-sgb-ii-sanktionen/ 


und hier:  http://tinyurl.com/orpq4f8 ,


die Wortprotokolle gibt es hier: http://tinyurl.com/qj8cae8

An der Stelle nochmal der Hinweis, unter Bezugnahme auf den  Gothaer Vorlagebeschluss zum BVerfG sollten alle Sanktionsbetroffenen gegen kommende Sanktionen Widerspruch einlegen und bis Jan. 2014 Betroffene Überprüfungsantrag, falls das BVerfG feststellen sollte, dass Sanktionen teilweise rechtswidrig waren.

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1855/

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