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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
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Unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen.
Hartz-IV-Empfänger werden unter Androhung von Sperrzeiten zu psychologischen Untersuchungen gezwungen .
Nach mehreren Nachfragen der Abgeordneten Katja Kipping hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/8846) zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen .
"Dieser Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist nicht hinnehmbar. Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen. Das sollte eigentlich ausreichen, die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter davon abzuhalten, Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen unter Androhung der Kürzung von Mitteln der Existenzsicherung ärztlichen und psychologischen Diensten zuzuführen.
Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Sanktionen bei den Grundsicherungen sind sofort abzuschaffen", erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
http://www.hannover-zeitung.net/aktuell/vermischtes/47195148-hartz-iv-empfaenger-werden-unter-androhng-von-sperrzeiten-zu-psychologischen-untersuchungen-gezwungen
Anmerkung von Willi 2: Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 22.06.2011, - L 7 AS 700/10 B ER -
Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nicht erfasst (LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B; Groth in GK-SGB II, § 39 Rdnr. 25; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 39 Rdnr. 75).
Denn die Leistungsversagung nach § 66 SGB I ist gerade nicht auf die Kassation einer früheren Leistungsbewilligung oder auf eine Leistungsherabsetzung gerichtet.
Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG macht es in diesem Fall erforderlich, eine einstweilige Anordnung gem. § 86b Abs. 2 S. 2 SGG zu erlassen (für Sozialhilfe: Hess. LSG v. 22.12.2008, L 7 SO 80/08 B ER; SGB II: LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B u. v. 02.07.2004, L 13 RJ 2467/04 ER-B).
Denn allein mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ist für die Antragstellerin die Möglichkeit eröffnet, vor einer Entscheidung in der Hauptsache über die Anfechtungsklage gegen den Versagungsbescheid auch hinsichtlich des dahinter stehenden Leistungsbegehrens selbst den einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/07/die-vollstandige-versagung-von.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/search?updated-min=2012-01-01T00:00:00%2B01:00&updated-max=2013-01-01T00:00:00%2B01:00&max-results=50
Nach mehreren Nachfragen der Abgeordneten Katja Kipping hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/8846) zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen .
"Dieser Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist nicht hinnehmbar. Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen. Das sollte eigentlich ausreichen, die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter davon abzuhalten, Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen unter Androhung der Kürzung von Mitteln der Existenzsicherung ärztlichen und psychologischen Diensten zuzuführen.
Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Sanktionen bei den Grundsicherungen sind sofort abzuschaffen", erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
http://www.hannover-zeitung.net/aktuell/vermischtes/47195148-hartz-iv-empfaenger-werden-unter-androhng-von-sperrzeiten-zu-psychologischen-untersuchungen-gezwungen
Anmerkung von Willi 2: Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 22.06.2011, - L 7 AS 700/10 B ER -
Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nicht erfasst (LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B; Groth in GK-SGB II, § 39 Rdnr. 25; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 39 Rdnr. 75).
Denn die Leistungsversagung nach § 66 SGB I ist gerade nicht auf die Kassation einer früheren Leistungsbewilligung oder auf eine Leistungsherabsetzung gerichtet.
Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG macht es in diesem Fall erforderlich, eine einstweilige Anordnung gem. § 86b Abs. 2 S. 2 SGG zu erlassen (für Sozialhilfe: Hess. LSG v. 22.12.2008, L 7 SO 80/08 B ER; SGB II: LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B u. v. 02.07.2004, L 13 RJ 2467/04 ER-B).
Denn allein mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ist für die Antragstellerin die Möglichkeit eröffnet, vor einer Entscheidung in der Hauptsache über die Anfechtungsklage gegen den Versagungsbescheid auch hinsichtlich des dahinter stehenden Leistungsbegehrens selbst den einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/07/die-vollstandige-versagung-von.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/search?updated-min=2012-01-01T00:00:00%2B01:00&updated-max=2013-01-01T00:00:00%2B01:00&max-results=50
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