Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Unterhaltsleistungen an mittellose Lebenspartner sind außergewöhnliche Belastungen (BFH, Urteil vom 29.5.2008, Az. III R 23/07).
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Unterhaltsleistungen an mittellose Lebenspartner sind außergewöhnliche Belastungen (BFH, Urteil vom 29.5.2008, Az. III R 23/07).
Will das Sozialamt, dass Sie bei knappem Verdienst auch Ihren Lebenspartner finanziell unterstützen? Das Finanzamt muss Kosten bis zur Höhe des Unterhaltshöchstbetrags akzeptieren: 2008 und 2009 je 7.680 Euro pro Jahr.
Das Sozialamt hatte einer erwerbslosen Frau den Anspruch auf Sozialhilfe verwehrt. Laut Sozialhilfegesetz musste ihr Partner für ihren Unterhalt sorgen, obwohl er selbst nur 12.000 Euro netto verdiente.
Das Finanzamt wollte die Unterhaltsverpflichtung nur bis zur steuerrechtlich vorgeschriebenen "Opfergrenze" anerkennen. Begründung: Hätte der Mann mehr als rund 2.700 Euro an seine Lebensgefährtin abgegeben, wäre ihm selbst nicht genug zum Leben geblieben. Dass das Sozialamt darauf keine Rücksicht nahm, ließ das Finanzamt nicht gelten.
Nach dem FG Niedersachsen stellte sich jetzt auch der BFH auf die Seite des Steuerzahlers: Die "Opfergrenze" ist hier nicht anwendbar. Das FG hatte bereits festgestellt: "Das Sozialrecht verlangt Verhaltensweisen, wie sie der Kläger vorgelebt hat. Dies ist auch steuerrechtlich zu respektieren."
Der BFH sagte jetzt- ausführlicher - etwas ganz ähnliches: "Erzielt nur einer der Partner Einkünfte, so ist es - jedenfalls bei Steuerpflichtigen in einfachen Verhältnissen - praktisch unumgänglich, daraus die größten Ausgaben wie Miete samt Nebenkosten, Nahrungsmittel und Kleidung für beide zu begleichen. In derartigen Fällen wäre es sittlich nicht zu billigen, den bedürftigen Partner, dem mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen öffentliche Mittel verweigert werden, nur unzureichend zu unterstützen." Die Opfergrenze bleibt unberücksichtigt, da die Partner eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden und gemeinsam wirtschaften müssen.
7.188 Euro durfte der Mann schließlich als außergewöhnliche Belastung abziehen - den im Streitjahr geltenden Höchstbetrag für an unterhaltsberechtigte Personen gezahlten Unterhalt (BFH, Urteil vom 29.5.2008, Az. III R 23/07).
http://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/themen/unterhaltsleistungen-an-mittellose-lebenspartner-sind-aussergewoehnliche-belastungen
Ähnliche Themen
» Die Mehrbedarfsempfehlungen 2008 sind keine antizipierten Sachverständigengutachten BSG, Urteil vom 22.11.2011, -B 4 AS 138/10 R -
» BSG - WG ist mit normaler Wohnung gleichzusetzen Bundessozialgericht - B 14/11b AS 61/06 R - Urteil vom 18.06.2008
» Hartz IV: Erstattung von Renovierungskosten BSG · Urteil vom 16. Dezember 2008 · Az. B 4 AS 49/07 R
» Mietkosten für Lagerraum zur angemessenen Unterbringung BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 1/08 R
» Sozialbehörde kürzt Mietgrenze für Wohngemeinschaften in Bremen entgegen des Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2008
» BSG - WG ist mit normaler Wohnung gleichzusetzen Bundessozialgericht - B 14/11b AS 61/06 R - Urteil vom 18.06.2008
» Hartz IV: Erstattung von Renovierungskosten BSG · Urteil vom 16. Dezember 2008 · Az. B 4 AS 49/07 R
» Mietkosten für Lagerraum zur angemessenen Unterbringung BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 1/08 R
» Sozialbehörde kürzt Mietgrenze für Wohngemeinschaften in Bremen entgegen des Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2008
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema