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BMAS sieht keine Veranlassung BSG – Rechtsprechung zu höheren Behindertenregelleistungen umzusetzen
Das BMAS ruft in einem jetzt bekannt gewordenen Rundschreiben an die Sozialhilfeträger dazu auf die vom Bundessozialgericht (schon zum zweiten Mal) durchgeurteilten 100 % Regelleistungen derzeit nicht umzusetzen. Es bestände “kein Anlass bestehende Bewilligungsbescheide anzupassen und die RB Stufe 3 zu berücksichtigen“.
Vor dieser absolut nicht akzeptablen Direktive des BMAS möchte ich nochmal auf unsere Veröffentlichung dazu verweisen und darauf dass bis Jahresende noch ein Überprüfungsantrag eingelegt werden muss, um die Ansprüche aus dem Jahr 2013 zu sichern.
Alles weitere dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/
Den BMAS Erlass dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Erlass-BMAS-wg--Regelsatz-Behinderte-8.Aug.-2014.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1746/
Willi S
Vor dieser absolut nicht akzeptablen Direktive des BMAS möchte ich nochmal auf unsere Veröffentlichung dazu verweisen und darauf dass bis Jahresende noch ein Überprüfungsantrag eingelegt werden muss, um die Ansprüche aus dem Jahr 2013 zu sichern.
Alles weitere dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/
Den BMAS Erlass dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Erlass-BMAS-wg--Regelsatz-Behinderte-8.Aug.-2014.pdf
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Willi S
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