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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Achtes SGB II – Änderungsgesetz zum 01.01.2015 wirksam Das BSG hat mit Urteil vom 31.10.2012 – B 13 11/11 R u. B 13 R 9/12 R
Zum 1.1.2015 wird das 8. SGB II – Änderungsgesetz wirksam, dort geht es insbesondere um folgende Frage:
Das BSG hat mit Urteil vom 31.10.2012 – B 13 11/11 R u. B 13 R 9/12 R herausgearbeitet, dass, bei rückwirkender Rentengewährung wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, ein Erstattungsanspruch des Jobcenters auf Rente nach §§ 102 ff SGB X rechtswidrig ist.
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 11/11 R
Rangfolge von Erstattungsansprüchen gegenüber dem Rentenversicherungsträger bei rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Gewährung von Arbeitslosengeld durch BA - Gewährung von aufstockenden Leistungen gem § 22 SGB 2 durch den Grundsicherungsträger zu Unrecht an Nichterwerbsfähigen
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12895
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 9/12 R
Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - Rentenversicherungsträger - rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Beiladung anderer Leistungsträger
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12880
Vorrausetzung für einen Erstattungsanspruch ist eine rechtmäßige Leistungsgewährung.
Wenn sich aber nachträglich herausstellt, dass jemand voll erwerbsgemindert ist, war die Leistungsgewährung unrechtmäßig.
In der Folge die Erstattungsansprüche der JC beim Rententräger unrechtmäßig.
Das bedeutet, dass alle Erstattungsansprüche der JC in den letzten Jahren rechtswidrig waren und dass mind. drei Jahren rückwirkend (§ 195 BGB) ein Rentennachzahlungsanspruch besteht.
Um diese Lücke zu schließen wird das Gesetz geändert und ein neuer, SGB II-eigener Erstattungsanspruch eingefügt, so der neue § 40a SGB II. Die Änderungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/bgbl114s1306_71965.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1729/
Willi S
Das BSG hat mit Urteil vom 31.10.2012 – B 13 11/11 R u. B 13 R 9/12 R herausgearbeitet, dass, bei rückwirkender Rentengewährung wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, ein Erstattungsanspruch des Jobcenters auf Rente nach §§ 102 ff SGB X rechtswidrig ist.
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 11/11 R
Rangfolge von Erstattungsansprüchen gegenüber dem Rentenversicherungsträger bei rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Gewährung von Arbeitslosengeld durch BA - Gewährung von aufstockenden Leistungen gem § 22 SGB 2 durch den Grundsicherungsträger zu Unrecht an Nichterwerbsfähigen
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12895
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 9/12 R
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Vorrausetzung für einen Erstattungsanspruch ist eine rechtmäßige Leistungsgewährung.
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In der Folge die Erstattungsansprüche der JC beim Rententräger unrechtmäßig.
Das bedeutet, dass alle Erstattungsansprüche der JC in den letzten Jahren rechtswidrig waren und dass mind. drei Jahren rückwirkend (§ 195 BGB) ein Rentennachzahlungsanspruch besteht.
Um diese Lücke zu schließen wird das Gesetz geändert und ein neuer, SGB II-eigener Erstattungsanspruch eingefügt, so der neue § 40a SGB II. Die Änderungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/bgbl114s1306_71965.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1729/
Willi S
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