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Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Asylbewerberleistungsgesetz
Am 27.08.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des AsylbLG vorgelegt, der gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit- und Sozialordnung BMAS vom 4.6.2014 nochmals an einigen Punkten verschärft und nur wenig verbessert wurde. So wird am Sachleistungsprinzip (Gutscheine, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften) festgehalten – obwohl mittlerweile die Mehrheit der Bundesländer und Kommunen nicht zuletzt aus Kostengründen auf die Auszahlung von Geldleistungen umgestiegen sind.
Flüchtlinge, die dem AsylbLG unterliegen (Asylsuchende für die Dauer ihres Verfahrens, geduldete Flüchtlinge sowie ein kleiner Kreis von InhaberInnen spezieller Aufenthaltserlaubnisse) erhalten ihre Leistungen vom Sozialamt und sind von jeder Förderung durch die Jobcenter dauerhaft ausgeschlossen, was ihre Integration in Arbeitsmarkt und Ausbildung stark erschwert.
Weiterlesen: http://www.nds-fluerat.org/14304/pressemitteilungen/bundesregierung-legt-entwurf-asylblg-novelle-vor/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/
Willi S
Flüchtlinge, die dem AsylbLG unterliegen (Asylsuchende für die Dauer ihres Verfahrens, geduldete Flüchtlinge sowie ein kleiner Kreis von InhaberInnen spezieller Aufenthaltserlaubnisse) erhalten ihre Leistungen vom Sozialamt und sind von jeder Förderung durch die Jobcenter dauerhaft ausgeschlossen, was ihre Integration in Arbeitsmarkt und Ausbildung stark erschwert.
Weiterlesen: http://www.nds-fluerat.org/14304/pressemitteilungen/bundesregierung-legt-entwurf-asylblg-novelle-vor/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/
Willi S
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