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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verfahrensstand zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des SGB II“

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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Jul 2014 - 9:13

Hier nun ein Bericht und Zusammenfassung zum 8. SGB II-Änderungsgesetz:
 http://www.arbrb.de/gesetzgebung/36333.htm


Und noch ein Link zum  Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf

Quelle:http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1684/

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