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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Vorläufiger Bericht der ASMK-Arbeitsgruppe zu den „ Rechtsvereinfachungen“ im SGB II

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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Jul 2014 - 8:44

Der (vorläufige) Abschlussbericht der „AG Rechtsvereinfachung“ ist vom Plenum der ASMK noch nicht abgenommen und geht wohl noch in ein Umlaufverfahren. Bislang war weder auf Bundes- noch auf Landesebene die politische Leitung eingebunden, sodass es noch Veränderungen geben kann.

Laut gut informierten Kreisen soll noch im September 2014 ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.

Das Inkrafttreten der Rechtsänderungen ist derzeit für den 1.4./1.5.2015 vorgesehen.

Den Bericht gibt es hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Schlussbericht-02.07.2014.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1684/

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