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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Armut und Hartz IV in Berlin - Auf Mietschulden folgt immer öfter die Kündigung

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Armut und Hartz IV in Berlin - Auf Mietschulden folgt immer öfter die Kündigung Empty Armut und Hartz IV in Berlin - Auf Mietschulden folgt immer öfter die Kündigung

Beitrag von Willi Schartema Di 1 Jul 2014 - 10:36

Sehr geehrte Damen und Herren,


ein Artikel in der berliner Zeitung macht auf ein immer dramatischer werdendes Problem in Berlin aufmerksam. Dieses Mal schlagen die Berliner Schuldnerberater  Alarm. Immer mehr Leistungsempfänger und Geringverdiener können die Kosten für die Miete und die Energiekosten nicht mehr aufbringen. Im Artikel heißt es:



„Berlins Schuldnerberater schlagen Alarm: Nach ihren Angaben können immer mehr Hartz-IV-Empfänger das Geld für Miete und Energiekosten nicht mehr aufbringen. Danach drohten Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit. „Die Beratungspraxis zeigt, dass den Mietschulden immer öfter eine Wohnungskündigung folgt“, berichtet Susanne Wilkening, Leiterin der Schuldnerberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Berlin Spree Wuhle. „Menschen mit geringem Einkommen müssen nach einer Räumung immer öfter in Notunterbringungen ausweichen“, so die Beraterin. Manche zögen bei Freunden oder Verwandten ein, andere in Wohnungen, die für sie angemietet werden. Einigen bleibe nur der Gang ins Obdachlosenheim.
Laut dem Wohnungsmarktbericht 2013 der Investitionsbank Berlin (IBB) stieg die Zahl der wohnungslos registrierten Menschen in Berlin zwischen Ende 2011 und Ende 2012 um 1080 Personen auf 11.046 Menschen. Das entspricht einem Anstieg um elf Prozent. Angaben für 2013 liegen dem IBB-Bericht zufolge noch nicht vor.


Besonders alarmierend ist nach Angaben der Schuldnerberater, dass in vielen Fällen die Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern nicht vollständig übernommen werden. Das führe zu Mietschulden. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, die in einer 85 Quadratmeter großen Altbauwohnung lebt, würde nach einem Rechenbeispiel der LAG eine Kaltmiete von maximal 5,19 Euro je Quadratmeter angemessen sein. Selbst wenn Hartz-IV-Bezieher eine preiswerte Wohnung anmieten könnten, liefen sie durch Mieterhöhungen nach einer energetischen Sanierung Gefahr, binnen kurzer Zeit wieder aus der Wohnung vertrieben zu werden. „Damit sind Arme derzeit in Berlin vom Wohnungsmarkt praktisch ausgeschlossen“, lautet das Fazit der Experten.


Sozialleistungen unabhängig vom tatsächlichen Energiebedarf

Die gestiegenen Energiekosten sind nach Angaben der Schuldnerberater für viele Haushalte mit niedrigen Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung. Mittlerweile hätten etwas mehr als ein Viertel der Klienten in den Beratungsstellen Rückstände bei ihrem Energieversorger. Die Schulden führten vielfach dazu, dass die Strom- und Gaslieferung gesperrt werde. Es sei dringend nötig, hier gegenzusteuern, fordern die Schuldnerberater. Die gesetzlichen Hürden für eine Sperrung der Energielieferungen müssten deutlich erhöht werden. Bei den Sozialleistungen müsste der tatsächliche Energiebedarf berücksichtigt werden. Es sei ferner nötig, Haushalte mit niedrigen Einkommen kostenlos zu beraten, wie sie Energie sparen können. Weil sich viele Arme nur alte, stromfressende Geräte leisten könnten, sollte überdies der Erwerb energiesparender Geräte gefördert werden.


Die Kosten der Unterkunft werden in Berlin mit Stand vom Januar 2014 für 301124 Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Kosten beliefen sich zwischen 2011 und 2013 jährlich auf rund 1,4 Milliarden Euro.


 Über den amtlichen Richtwerten nach der sogenannten Wohnaufwendungenverordnung (WAV) lagen im Jahr 2011 die Mieten von 104944 Wohnungen der Bedarfsgemeinschaften. Im Jahr 2012 wurden die Richtwerte noch von 67303 Wohnungen überschritten, im Jahr 2013 von 69982 Wohnungen.

Die Zahl der Haushalte, die aufgefordert wurden, die Wohnkosten zu reduzieren, hat sich von 11301 im Jahr 2012 auf 14625 im Jahr 2013 erhöht. Tatsächlich reduziert wurden die Wohnkosten laut Senatsverwaltung für Soziales im Jahr 2012 von 16481 Haushalten und von 11495 Haushalten im Jahr 2013.



Die Kosten wurden jeweils durch Untervermietung, Zuzahlungen aus dem eigenen Vermögen oder nicht angerechnetem Einkommen, durch Mietsenkungen des Vermieters, durch selbst gewählte Umzüge oder durch Festsetzung auf die individuell angemessene Miete verringert. Im Jahr 2012 zogen 612 Haushalte aus ihren Wohnungen aus, um Kosten zu sparen, im Jahr 2013 waren es 457.


Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bestätigte die Aussagen nur teilweise. Der Anteil der Menschen, die wegen Energieschulden in die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen gekommen sei, ist nach Angaben der Senatsverwaltung zwar kontinuierlich gestiegen – von 14,7 Prozent im Jahr 2007 auf 26,1 Prozent im Jahr 2013. Auch die dazugehörige Schuldenhöhe je Person habe sich von durchschnittlich 972 Euro im Jahr 2007 auf 1318 Euro im Jahr 2013 erhöht. Um festzustellen, wie viele Hartz-IV-Empfänger darunter seien, müssten aber gesonderte Auswertungen in den Datenbeständen der Statistik vorgenommen werden. Rund die Hälfte der Betroffenen sei jedoch arbeitslos.



Miet- und sonstige Wohnschulden seien seit 2009 von 17,5 Millionen Euro auf 15bis 16 Millionen Euro in den zurückliegenden Jahren leicht zurückgegangen, erklärte die Senatsverwaltung – sogar unter Berufung auf die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Die Senatsbehörde verteidigte zugleich die Verordnung, in der die als zu niedrig kritisierten Mietrichtwerte für Hartz-IV-Bezieher festgelegt wurden. Ziel sei es gewesen, den Betroffenen „Flexibilität bei der Wohnungssuche zu ermöglichen, die Zahl der Umzüge zu reduzieren und Rechtssicherheit zu schaffen“. Diese drei Ziele habe man erreicht.“


Lesen Sie dazu auch den Artikel unter dem Link:
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/armut-und-hartz-iv-in-berlin-auf-mietschulden-folgt-immer-oefter-die-kuendigung,10809148,27650532.html


Quelle: Berliner Zeitung

Die Hartz IV-Beratungsstelle hatte in den letzten Monaten bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen und durch zahlreiche Anfragen und Petitionen bei der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag eine Änderung angestrebt. Bisher jedoch ohne Erfolg.



Mit freundlichen Grüßen
Detlef Zöllner
Hartz IV-Beratungstelle
Modersohnstraße 55
10245 Berlin
Tel.: 030 29492025
http://beratung.rudizentrum.de/
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Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1678/

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