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Aktuelle SGB II – Änderungen: Achte SGB II-Änderungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum „Achten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ vorgelegt.
Darin wird geregelt, dass die optierenden Kommunen die bisweilen befristet waren entfristet werden und befristete Arbeitsverhältnisse im JC ebenfalls entfristet werden.
Das JC Mitarbeiter nun selber datenschutzrechtlichen buß- und strafrechtlichen Vorschriften unterliegen und das einer neuer Erstattungsanspruch mit einem § 40a SGB II eingeführt wird.
Diese Änderung war erforderlich, da das BSG mit zwei Urteilen entschieden hat, dass das JC bei rückwirkend gezahlten Renten wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen oder eine Altersvollrente keinen Erstattungsanspruch nach § 102 ff SGB X stellen darf (BSG v. 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R).
Siehe dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB10_103R7.
Hier geht es nun zum Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1658/
Willi S
Darin wird geregelt, dass die optierenden Kommunen die bisweilen befristet waren entfristet werden und befristete Arbeitsverhältnisse im JC ebenfalls entfristet werden.
Das JC Mitarbeiter nun selber datenschutzrechtlichen buß- und strafrechtlichen Vorschriften unterliegen und das einer neuer Erstattungsanspruch mit einem § 40a SGB II eingeführt wird.
Diese Änderung war erforderlich, da das BSG mit zwei Urteilen entschieden hat, dass das JC bei rückwirkend gezahlten Renten wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen oder eine Altersvollrente keinen Erstattungsanspruch nach § 102 ff SGB X stellen darf (BSG v. 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R).
Siehe dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB10_103R7.
Hier geht es nun zum Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf
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Willi S
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