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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Mai 2014 - 11:00

Pressemitteilung des Kampagnenrats für 10 Euro lohnsteuerfreien Mindestlohn und 500 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz - 29.04.2014




Die Große Koalition plant mit ihrem Gesetzentwurf für 8,50 Euro Mindestlohn eine Mogelpackung. Die bundesweiten Erwerbslosen- und Sozialproteste lassen das nicht unbeantwortet. Schon jetzt sind Aktionen in fast 50 Städten, teilweise mit Unterstützung der Partei DIE LINKE vor Ort, geplant. Präsenz beim 1. Mai der Gewerkschaften bildet nur den Auftakt zum Aktionsmonat.



Anfang Juli soll der deutsche Bundestag nach bisherigen Planungen des Arbeitsministeriums einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschließen. In seiner realen Höhe soll der Mindestlohn effektiv auf viele Jahre eingefroren werden.


„Schon heutzutage wären mindestens 10 Euro brutto notwendig, damit wenigstens ein in Vollzeit beschäftigter Alleinstehender nicht mit Hartz IV aufstocken muss.



Das wäre mit 8,50 Euro ab einer Warmmiete von 358 Euro der Fall“, erläutert Frank Jäger vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V.

„Die von uns geforderte Marke von 10 Euro brutto würde aber erst etwa 2026 erreicht, weil die im Gesetzentwurf festgeschriebenen Mechanismen mit einer Mindestlohnkommission mit Arbeitgeberbeteiligung die Lohnentwicklung entsprechend hemmen werden. Im Jahr 2026 hätten 10 Euro aber nur noch eine Kaufkraft von 8,50 Euro oder weniger.“



Angesichts der gerade veröffentlichten Studie des Paritätischen Gesamtverbandes, nach der die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland immer größer wird, sind die Pläne der Bundesregierung nicht hinnehmbar.


Durch Aufklärung der Bevölkerung wollen die Sozialproteste den Druck auf die Parteien im Bundestag erhöhen. Wenn die Regierung das Existenzminimum der Bevölkerung respektieren würde, dann würde sie einen lohnsteuerbefreiten gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 10 Euro und einen Hartz-IV-Eckregelsatz von 500 statt 391 Euro einführen.


Informationen zu den Aktionen finden Sie unter
www.die-soziale-bewegung.de/2014/05_aktionsmonat


Der Kampagnenrat der Bündnisplattform für 10 Euro lohnsteuerfreien Mindestlohn und 500 Euro Eckregelsatz gründete sich im Jahr 2009.

Die Bündnisplattform kämpft dafür, dass weder das Existenzminimum von Erwerbslosen noch das der Erwerbstätigen weiterhin unterschritten wird.

Sie wird durch mehr als 150 Organisationen unterstützt, darunter Erwerbslosenorganisationen, Gliederungen von Gewerkschaften bis zur Landesebene, Attac Deutschland und die Partei DIE LINKE.


Dem Kampagnenrat gehören folgende Erwerbslosen- und Sozialprotestorganisationen an:


Erwerbslosen Forum Deutschland, Tacheles e.V., KLARtext e.V., Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne, Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB) und das Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP).

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1626/

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