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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH
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300612
BGH: Vereinbarung über die Endrenovierung der Mietwohnung Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.2009 - VIII ZR 71/08 -
BGH zur Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung der Mietwohnung
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine im
Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Endrenovierungsklausel nicht
deshalb unwirksam ist, weil der Mietvertrag eine unwirksame
Schönheitsreparaturklausel enthält.
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
Der
Beklagte war Mieter einer Wohnung des Klägers. In dem
Formularmietvertrag vom 12. Februar 2000 ist unter § 16 in Nr. 1
geregelt, dass die Schönheitsreparaturen von dem Mieter während der
laufenden Mietzeit fachgerecht und der Art der Mieträume entsprechend
regelmäßig auszuführen seien, und zwar während der Mietzeit mindestens
in bestimmten Zeitabständen. § 16 Nr. 2 des Formularmietvertrages sieht
vor, dass der Mieter die Mieträume in einem Nr. 1 entsprechenden Zustand
zurückzugeben habe. In einem von den Mietvertragsparteien
unterschriebenen Wohnungsübergabeprotokoll vom 6. März 2000 heißt es
unter Nr. 6:
"Herr U. übernimmt vom Vormieter M. die Wohnung im
renovierten Zustand. Er verpflichtet sich dem Vermieter gegenüber, die
Wohnung ebenfalls im renovierten Zustand zu übergeben.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=46949&pos=0&anz=1
Gruß Willi S
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine im
Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Endrenovierungsklausel nicht
deshalb unwirksam ist, weil der Mietvertrag eine unwirksame
Schönheitsreparaturklausel enthält.
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Der
Beklagte war Mieter einer Wohnung des Klägers. In dem
Formularmietvertrag vom 12. Februar 2000 ist unter § 16 in Nr. 1
geregelt, dass die Schönheitsreparaturen von dem Mieter während der
laufenden Mietzeit fachgerecht und der Art der Mieträume entsprechend
regelmäßig auszuführen seien, und zwar während der Mietzeit mindestens
in bestimmten Zeitabständen. § 16 Nr. 2 des Formularmietvertrages sieht
vor, dass der Mieter die Mieträume in einem Nr. 1 entsprechenden Zustand
zurückzugeben habe. In einem von den Mietvertragsparteien
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unter Nr. 6:
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renovierten Zustand. Er verpflichtet sich dem Vermieter gegenüber, die
Wohnung ebenfalls im renovierten Zustand zu übergeben.
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Gruß Willi S
BGH: Vereinbarung über die Endrenovierung der Mietwohnung Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.2009 - VIII ZR 71/08 - :: Kommentare
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