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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen

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Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen Empty Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen

Beitrag von Willi Schartema Di 14 Jan 2014 - 11:43

Soeben erreicht mich eine E-Mail eines Erwerbslosen, der seinen Angaben nach ein Stellenvermittlungsangebot mit Rechtsfolgenbelehrung von seinem Jobcenter erhalten haben will auf das er sich umgehend bewarb.  Beim Vorstellungsgespräch bei dem Zeitabeitsunternehmen sollte der Bewerber nun einen Personalfragebogen im Eingangsbereich der Personaldienstleistung ausfüllen bevor er in das Büro des Personaldisponenten gehen sollte.
Spontan überreichte der Erwerbslose seinen eigenen Fragebogen, den er vom Arbeitgeber ebenfalls ausgefüllt haben wollte.

Während er den Personalfragebogen der Zeitarbeit im Foyer ausfüllte verschwand die Sekretärin am Empfang mit seinem Blatt


 “Fragebogen für Arbeitgeber”.

Nach rund zwei Minuten vernahm der Erwerbslose einen lauten Tumult in den hinteren Geschäftsräumen und der Geschäftsstellenleiter einer renomierten großen Zeitarbeit in der BRD bat den Erwerbslosen sofort die Räumlichkeiten zu verlassen mit der Begründung, daß die Stelle leider anderweitig vergeben sei.


Der Erwerbslose bestand jedoch noch auf eine schriftliche Bescheinigung seitens des Zeitarbeitsunternehmens, daß er das Vorstellungsgespräch auch wahrgenommen hätte einschließlich des Hinweises, daß Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch nicht übernommen werden, damit er sich diese vom Jobcenter wiederholen könne. Er bekam die Bescheinigung und die Angelegenheit war beendet.

Information
Der “Fragebogen für Arbeitgeber” wurde innerhalb der ersten 48 Stunden genau 116.702 mal aus 118 verschiedenen Ländern heruntergeladen. Danke! Bitte helft mit den Bogen weiter zu verbreiten. Nur gemeinsam sind wir stark. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Update : Die Downloads laufen immer noch! Aktueller Zwischendstand am 13.01.2014 19:46 MEZ genau 142.735 Downloads und es geht immer weiter.

http://aufgewachter.wordpress.com/2014/01/08/erwerbsloser-schockt-arbeitgeber-mit-fragebogen/

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Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen Empty Re: Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen

Beitrag von Namah Do 26 Jun 2014 - 10:31

Ist es eigentlich legal diesen Fragebogen dem Arbeitgeber vorzulegen? Muss der Jobcenter akzeptieren solche Fragen stellen zu dürfen?

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