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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa 28 Dez 2013 - 10:24

Grade er müsste es besser wissen, denn er ist dafür verantwortlich, wenn zu geringer Lohn aufgestockt werden muss, grade er gibt Dienstanweisungen raus, wie gegen Arbeitgeber, die zu geringe Löhne zahlen von Amtswegen Kostenersatz geltend zu machen ist. Jetzt steigt er in die Diskussion über Ausnahmen vom Mindestlohn mit ein und befördert diese. Mehr dazu im „Arbeitgeberkampfblatt“ die Welt: http://www.welt.de/politik/deutschland/article123276756/Arbeitsagentur-unterstuetzt-CSU-im-Mindestlohnstreit.html 

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2240

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