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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Jul 2013 - 21:56

30. Juni 2013 von beim Honigmann zu lesen      http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/06/



Ausschnitt des Briefes an das Jobcenter:


>>>Sehr geehrter Frau Müller,

hiermit lege ich gegen den von Ihnen zugeschickten Verwaltungsakt entschiedenen Widerspruch ein.

 

Der von Ihnen erstellte Verwaltungsakt löst in mir große Enttäuschung und Wut über Ihre Auffassung von Rechtsstaatlichkeit aus.


In meinem Schreiben vom 09.11.2012, welches sie offensichtlich nur halbherzig oder gar nicht gelesen haben, hätten sie raus lesen können, dass ich eine Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt in jeder Weise ablehne, da sowohl die Eingliederungsvereinbarung als auch der Verwaltungsakt in gravierender Weise der Menschenwürde und dem Grundgesetz widersprechen.

 
Ich lehne den Verwaltungsakt mit aller Entschiedenheit ab, da er mich entmündigt und zum Opfer staatlicher Willkürhandlungen macht.
 
Die Inhalte der von Ihnen vorgelegten Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt wurden in keinster Weise mit mir besprochen.
 

Die gesamte Begründung meiner Entscheidung können sie nochmals in meinem Schreiben vom 09.11..2012 nachlesen.

 

Bitte beachten Sie auch besonders die Rechtshilfehinweise, welche Sie in meiner positiven Fassung der Eingliederungsvereinbarung, welche ich hier anfüge, finden.

 
Schützen Sie sich als Mitarbeiter des Jobcenters selbst und machen Sie sich nicht strafbar!
 
Sollten Sie den VA nicht sofort widerrufen, werde ich Klage einreichen.
[....]
weiter und vollständig hier:
Enrico Pauser  http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2013/06/enrico-pauser.pdf
.
….vielleicht ist das eine Hilfe für andere Betroffene.
 
Gruß an die Sachbearbeiter
 
Der Honigmann 
 
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/06/30/das-haarige-widerspruchsverfahren-der-firma-jobcenter-dresden/
 
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