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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Fr 14 Jun 2013 - 14:29

Nürnberg (ots) - Angesichts der anhaltenden öffentlichen Attacken der (inzwischen freigestellten) Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann sieht sich die Bundesagentur für Arbeit gezwungen, Stellung zu nehmen - allein schon zum Schutz der vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Äußerungen von Frau Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht werden.

Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre.

 
Weder widerspricht die Grundsicherung ("Hartz IV") dem Grundgesetz, noch verletzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter durch ihre tägliche engagierte Arbeit die Würde der Kunden.
 
Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen, noch gibt es "tausende von Selbstmorden" unter Kunden der Grundsicherung.
 
Und in den Jobcentern arbeiten auch keine seelenlosen Maschinen, die nur Zielvorgaben, nicht aber die Menschen im Blick haben.
 
Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern arbeiten Tag für Tag daran, Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.

Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptet dabei auch noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen.

 
Darüber hinaus gefällt sie sich in der Rolle der Märtyrerin, die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) "kaltgestellt" werden soll.

Dazu drei einfache Feststellungen:

- Frau Hannemann spricht bei ihrer Kampagne gegen die Grundsicherung, die Millionen von Menschen die Existenz sichert, nicht für die Belegschaft der Jobcenter. Im Gegenteil: Sie bringt ihre Kolleginnen und Kollegen in Gefahr, die sich zunehmend Aggressionen von Seiten der Kunden ausgesetzt sehen.

- Frau Hannemann ist keine "Whistleblowerin", die Missstände aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht - sie kann daher auch keine "Hartz IV-Rebellin" sein.

- Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Es kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin nach Gutdünken handelt und persönliche, politische Vorlieben auslebt.

Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht. Sie sollte nicht ihre Kolleginnen und Kollegen darunter leiden lassen.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt: Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487


Quelle:


Anmerkung vom Sozialberater Detlef Brock:


So dumm sollte man die Dame nicht darstellen, denn wo etwas behauptet wird, ist auch was wahres dran. Außerdem bedenke man die vielen Klagen vor den Sozialgerichten, die führt man doch nicht aus lange weile.

" Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern arbeiten Tag für Tag daran, Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen." - in Leiharbeit höhstens oder Minijobs.


Dies sieht ganz nach einer verzweifelten Tat aus, das Ansehen der BA zu retten.

Haben Sie selbst Schicksale mit Hartz IV erlebt? Schildern Sie doch bitte, kurz, wie es Ihnen dabei ging.


Ihr Sozialberater Detlef Brock

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/bundesagentur-fur-arbeit-inge-hannemann.html

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